Brandschutz und Barrierefreiheit

Termin

Donnerstag, 21. November 2024, 9.00 bis 16.30 Uhr

Unterrichtseinheiten: 8

Ort

Online-Seminar

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich vor allem an Fachleute für die Gebäudeplanung, ist aber auch interessant für Sachverständige für barrierefreies Bauen und Sachverständige für Brandschutz.

Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Öffentliches Baurecht).

Lernziel

Am Ende des Seminars kennen die Teilnehmenden nicht nur den Begriff „barrierefreier Brandschutz“, sondern auch die Planungsgrundlagen und Rahmenbedingungen dafür. Das Seminar befähigt sie zum Beurteilen und Planen von barrierefreien Flucht- und Rettungswegen. Im Anschluss an das Seminar können die Teilnehmenden die Erkenntnisse in ihrer praktischen Arbeit umsetzen, um die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung in diesem Bereich abzustellen.

Inhalt

Das Seminar ermöglicht Einblicke in die barrierefreie Ausgestaltung von Flucht- und Rettungswegen. Der Referent stellt die Anforderungen der unterschiedlichen Nutzergruppen an eine uneingeschränkte Selbstrettung aus Gebäuden dar. Wie sehen die Grundlagen dafür bei der baulichen Umsetzung im Bestand und bei Neuplanungen aus? So fordert beispielsweise die Hessische Bauordnung 2018 für Sonderbauten und öffentlich zugängliche Nutzungen, dass Rettungswege für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nutzbar und entsprechend gekennzeichnet sein müssen. Ein Quantensprung im Baurecht der Bundesländer! Wie geht das horizontal und wie vertikal? Welche Anforderungen bestehen für bestimmte Personengruppen (Arbeitsschutzrecht) bei der Selbstrettung zur effektiven Räumung und Evakuierung von barrierefreien Gebäuden ohne Benachteiligung? Selbstbestimmte Nutzung bedeutet selbstbestimmte Flucht.

Inhalte:
- Rechtsgrundlagen / Vorschriften, DIN EN 17210 – Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt
Grundlagen Aufzugstechnik
- allgemeine Aufzugsanforderungen
- Aufzüge als Fluchtweg (VDI-Sicherheitsaufzug, DIN EN 81-76-Evakuierungsaufzug etc.)
- bauliche Anordnung, wann Brandfall-Abschaltung
- technische Möglichkeiten des Aufzugs „Drängelfunktion“, Vorrangschaltung, Vorzugsfahrt etc.
- Bemessung Förderkapazitäten
- Erhalt der Betriebssicherheit und hohen Verfügbarkeit des Aufzugs
- Nachrüstung in Abstandsflächen
- Notausgangsrampe
- Türantriebe im Brandfall
- Verriegelung der Rettungswege für geschlossene Bereiche DIN EN 13637, Haupt- und Nebenfluchtweg ASR V3a.2
- Sicherheitskennzeichnung, DGUV Information 205-033 Alarmierung und Evakuierung, Alarmierung im Zwei-Sinne-Prinzip, stille Alarmierung nach DIN VDE 0826-2 für Brandwarnanlagen
- organisatorische Evakuierungsanforderungen
- Abgrenzung Planungsverantwortung

Referentinnen und Referenten

Dipl.-Ing. Maynhard Schwarz, Brandinspektor, Fachingenieur (IngKH) für Brandschutz sowie für barrierefreies Planen und Bauen, Kelkheim

Gebühr

Mitglieder
135,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
135,00 Euro
Gäste
270,00 Euro

WARTELISTE
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