Die Aspekte des baulichen Schallschutzes sind grundsätzlich beim Bauen im Bestand essentiell. So ist insbesondere die künftige Nutzung eines Gebäudes von großer Bedeutung.
Im Zusammenhang mit der denkmalpflegerischen Behandlung eines Gebäudes besteht ein entsprechender Abstimmungsbedarf zwischen den Fachleuten der Akustik, der Gebäudeplanung und der Denkmalpflege. So steht an erster Stelle zunächst eine schalltechnische Bestandsaufnahme. In einem zweiten Schritt müssen bauakustische Anforderungen auf die Nutzung und auf den Gebäudebestand abgestimmt und festgelegt werden.
Auf die (schalltechnische) Bestandsbewertung aufbauend werden anschließend in enger Abstimmung mit der Gebäudeplanung Ertüchtigungsmaßnahmen erörtert.
Inhalte:
Teil 1
- Bestandsaufnahme, Auswerten von Unterlagen, Durchführung von Messungen im Bestand
- Bauakustische Anforderungen, Mindest-Schallschutz, erhöhter Schallschutz, bauordnungsrechtliche Regelungen
- Weitere Regelungen (Außenlärm; ASR
A3.7)
Teil 2
- Umnutzung vs. Bestandsschutz
- Rechtliche Aspekte eines Bestandsschutzes
Teil 3
- Fallbeispiele aus der Praxis
- Bestandsmessungen
- Messungen nach Ertüchtigungen
- Beispielbauvorhaben Rotes Rathaus (Fassadensanierung), Staatsbibliothek Haus 2 Potsdamer Straße
Dipl.-Ing. Thomas Riemenschneider, Prokurist, Bau- und Raumakustik, Ingenieurbüro Rahn, Berlin