Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter? – Abgrenzungsproblematik, Gestaltungsmöglichkeiten, Rechtsfolgen

Termin

Mittwoch, 18. Oktober 2023, 16.00 bis 19.15 Uhr

Unterrichtseinheiten: 4

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich in erster Linie an arbeitgebende oder auftraggebende Architekturbüros. Es ist aber auch für Architektinnen und Architekten von Interesse, die in freier Mitarbeit oder als Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer tätig sind oder eine solche Tätigkeit planen.

Lernziel

Die Teilnehmenden haben nach der Veranstaltung einen Überblick über die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern und freien Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern auf Basis der aktuellen Rechtslage. Sie sind in der Lage, den Status selbst einzuschätzen, Grenzfälle einer sogenannten Scheinselbständigkeit zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Inhalt

Der Einsatz in freier Mitarbeit anstelle von Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bietet für Auftraggebende einige Vorteile. Aber auch freie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter selbst wollen – aus unterschiedlichen Gründen – oft gar nicht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt werden. Schnell ist ein Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen. Über die Frage, ob dies im konkreten Fall überhaupt möglich ist, und über die bisweilen schwerwiegenden Konsequenzen einer fehlerhaften Einstufung haben sich die Parteien jedoch meist keine Gedanken gemacht.

Ob es sich bei einer Tätigkeit um eine echte freie Mitarbeit oder aber um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt, hängt grundsätzlich nicht vom Willen der Parteien und den Inhalten des Vertrages ab, sondern von den tatsächlichen Umständen. Die Rechtsprechung hat hier eine Fülle von Abgrenzungskriterien entwickelt, die je nach Branche und Tätigkeit im Rahmen einer Gesamtschau berücksichtigt und bewertet werden müssen.

Im Rahmen des Seminars werden die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung sowie die Abgrenzungskriterien unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten dargestellt. Die Teilnehmer erfahren, welche arbeits-, sozialversicherungs-, lohnsteuer- und auch strafrechtlichen Konsequenzen eine fehlerhafte Einstufung nach sich ziehen kann. Diese reichen von der Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge und dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses bis hin zur Strafbarkeit. Sie lernen aber auch die Gestaltungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Beseitigung der Risiken und Rechtsunsicherheit kennen.

Inhalte:
- Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer_innen und freien Mitarbeiter_innen
- Abgrenzungskriterien
- Statusfeststellung
- aktuelle Rechtslage
- Sozialversicherungspflicht, Lohnsteuer
- Konsequenzen
- Gestaltungsspielräume
- Arbeitsrecht
- Arbeitsvertrag, Dienstvertrag
- Auftragsverhältnis, Arbeitsverhältnis

Referentinnen und Referenten

Dr. Robert K. Strecker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin

Gebühr

Mitglieder
80,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
80,00 Euro
Gäste
160,00 Euro
Zur Anmeldung