Termin
Dienstag, 30. November 2021, 9.00 bis 16.30 Uhr
Unterrichtseinheiten: 8
Ort
Online-Seminar
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Fachleute im Bereich Architektur, Energieberaterung und Projektleitung.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Privates Baurecht).
Lernziel
Die Teilnehmenden kennen im Anschhluss an die Veranstaltung den Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichen Anforderungen und den Anforderungen der BEG und wissen, worauf sie bei der Planung und Ausführungskontrolle achten sollten. Ferner kennen sie die Grundzüge des nachhaltigen Bauens und wissen, welche Wechselbeziehungen zum „normalen“ Planungsablauf bestehen.
Inhalt
Seit vielen Jahren fördert der Bund Maßnahmen zur Identifizierung von Energieeinsparmaßnahmen sowie zur konkreten Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese beiden Förderinhalte wurden seit dem 1.1.2021 in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ zusammengeführt.
Ergänzt werden diese Fördermöglichkeiten durch die „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV)“. So ist vor allem für Wohn- aber auch für Nichtwohngebäude eine an Anforderungen geknüpfte (im europäischen Kontext vorbildlich zu nennende) Förderlandschaft in Deutschland entstanden.
Leider ist inzwischen der Förderungskontext mit öffentlich-rechtlichen Vorgaben so komplex verwoben, dass nicht nur Fachleute der Planung und Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch Fachleute der Energieberatung kaum noch durchblicken. Die Ursache hierfür ist vielschichtig.
Das Seminar liefert einen Überblick über die Förderinhalte in ihrer praktischen Anwendung. Hierbei geht es um Förderungen im Neubau, Altbau, Wohnungs- und Nichtwohnungsbau und auch um Regelungen zu erneuerbaren Energien. Als neues Fördersegment wird auch beispielhaft auf Nachhaltigkeit eingegangen.
Inhalte:
- Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen Anforderungen und Förderungen
- Förderinhalte für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude sowie Einzelmaßnahmen im Bestandsbau
- Einsatz erneuerbarer Energien und deren konkreter Nachweis
- Fördersegment Nachhaltigkeit, Energieaufwendungen für die Herstellung und Folgen für die Umwelt aus Herstellung, Nutzungsphase- und Recycling
Referentinnen und Referenten
Dipl.-Ing. Stefan Horschler, freischaffender Architekt, Büro für Bauphysik, Hannover