Aus- und Fortbildungsprogramm und Anmeldung

 

Zweimal im Jahr bringt die Architektenkammer Berlin ein umfangreiches Seminarprogramm heraus. Damit bietet sie ihren Mitgliedern ein umfassendes Angebot an Tagesveranstaltungen, Lehrgängen und Exkursionen zur Fortbildung und für den Erwerb von Zusatzqualifikationen an. Das Programm ist inhaltlich speziell auf die beruflichen Bedürfnisse der Mitglieder zugeschnitten. Mit dem Angebot an insgesamt über 200 Veranstaltungen im Jahr erfüllt die Architektenkammer Berlin damit den gesetzlichen Auftrag, die berufliche Aus- und Fortbildung der Mitglieder zu fördern. Seit 2004 existiert eine Kooperation der Architektenkammern Berlin und Brandenburg im Bereich der Fort- und Weiterbildung.

Online-Service der Architektenkammer Berlin

Hinweise zur Registrierung, Anmeldung und Bezahlung von Fortbildungsveranstaltungen.

Zu den FAQs


Seminarprogramm 1. Halbjahr 2026

Das Fortbildungsprogramm für das 1. Halbjahr 2026 ist erschienen und umfasst Angebote im Zeitraum Januar bis Juli 2026. Je nach Veranstaltung finden diese in Präsenz oder online statt. Buchungen sind über den Fortbildungskalender möglich: Zum Fortbildungskalender 

 

 

Seminarprogramm 2. Halbjahr 2025

Das Fortbildungsprogramm für das 2. Halbjahr 2025 ist erschienen und umfasst Angebote im Zeitraum September bis Dezember 2025. Je nach Veranstaltung finden diese in Präsenz oder online statt. Buchungen sind über den Fortbildungskalender möglich: Zum Fortbildungskalender 

 

 

Seminarprogramm 1. Halbjahr 2025

Das Fortbildungsprogramm für das 1. Halbjahr 2025 ist erschienen und umfasst Angebote im Zeitraum Januar bis Juli 2025. Je nach Veranstaltung finden diese in Präsenz oder online statt. Buchungen sind über den Fortbildungskalender möglich: Zum Fortbildungskalender 

 

 


Teilnahmebedingungen

Die Architektenkammer Berlin führt unter größtmöglichem Schutz aller anwesenden Personen ausgewählte Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz durch.

Weiterführende Informationen zu den Modalitäten für Ihre Teilnahme, wie Anmeldung, Zahlungs- oder Stornierungsbedingungen sowie Ermäßigungen haben wir für Sie in den Teilnahmebedingungen zusammengestellt.


Fortbildungs- und Praktikumsordnung

Am 27. November 2025 verabschiedete die Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin eine Fortbildungs- und Praktikumsordnung, die nach Prüfung durch den Senat und Veröffentlichung am 17. Februar 2026 im Amtsblatt Berlin in Kraft getreten ist. Die Berliner Architektenkammer folgt damit der Mehrheit der anderen Länderkammern.


Wichtige Aussagen der Fortbildungs- und Praktikumsordnung in Kurzform

Gilt nicht für:

  • Nicht berufstätige Mitglieder (auf Antrag)
  • Mitglieder während Elternzeit, Langzeiterkrankung oder Berufsunfähigkeit – sofern keine gleichzeitige Teilzeittätigkeit besteht (auf Antrag)
  • Professoren und Juniorprofessoren an Universitäten oder Fachhochschulen mit mind. 50 % Lehrverpflichtung gemäß Lehrverpflichtungsverordnung Berlin
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten oder Fachhochschulen mit mind. 20 Stunden Stundenanteil
  • Referenten, deren Lehrtätigkeit im Rahmen von durch die Länderkammern anerkannten Fortbildungsveranstaltungen erbracht wird (auf Antrag)

Gilt für:

  • Alle, die bereits Mitglieder der Architektenkammer Berlin sind
  • Absolventinnen und Absolventen, die sich auf eine Eintragung in die Architektenkammer vorbereiten

 Umfang ist:

  • 8 Einheiten à 45 Minuten/Jahr – in der Architekten- und Stadtplanerliste geführte Kolleginnen und Kollegen
  • 64 Einheiten à 45 Minuten/insgesamt bis zur Eintragung – Kolleginnen und Kollegen, die ihre Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste vorbereiten

Die Dokumentation erfolgt über:

  • Teilnahmebescheinigungen
  • Leistungsnachweise
  • Prüfungszeugnisse

Die Überprüfung durch die Kammer ist:

  • eine jährliche repräsentative Stichprobe

Mögliche Veranstaltungen sind:

  • Seminare
  • Fachvorträge
  • Lehrgänge
  • Workshops
  • Kolloquien
  • Tagungen
  • Fachexkursionen 

Fortbildungsträger sind:

  • Architekten- und Ingenieurkammern sowie deren Akademien
  • Externe Veranstaltungen auf Antrag des Fortbildungsträgers, wenn sie den Berufsaufgaben gemäß § 2 entsprechen und die Vorgaben der Verordnung erfüllen
  • Veranstaltungen, die bereits von einer anderen Länderkammer auf Basis einer der BAK-Muster-Fortbildungsordnung entsprechenden Ordnung anerkannt wurden

Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung

  • Öffentlich‐rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens
  • Zivilrechtliche Grundlagen des Planens und Bauens
  • Planungs- und Baupraxis
  • Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens
  • Organisation und Kommunikation

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildung

Externe Anbieter von Veranstaltungen haben die Möglichkeit, diese von der Architektenkammer Berlin als Fortbildung anerkennen zu lassen. Eine Anerkennung muss beantragt werden. Zum Antrag

Den nachweislich anwesenden Teilnehmern/innen der anerkannten Veranstaltung muss eine Bescheinigung ausgestellt werden. Ein Muster mit den notwendigen Angaben dient als Grundlage für die Bescheinigung. Zum Muster

Bundesweites Fortbildungsportal

Die Architektenkammern Deutschlands bieten ein umfassendes Fort- und Weiterbildungsangebot für Mitglieder und speziell für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die eine Eintragung in eine Architektenkammer beabsichtigen. 

Auf dem Recherche-Portal www.architekten-fortbildung.de kann sachgebietsbezogen und bundesweit nach Veranstaltungen und Seminaren gesucht werden, die online und räumlich flexibel oder analog vor Ort durchgeführt werden. Über die jeweilige Veranstaltung gelangt man zu den ausführlichen Informationsseiten bei der jeweiligen Architektenkammer, zu den Konditionen sowie zur Anmeldung.

Fortbildungsangebote der Baukammer Berlin

Die Fortbildungsangebote der Baukammer Berlin finden Sie hier.