Termin
Samstag, 22. Januar 2022, 9.30 bis 16.30 Uhr
Unterrichtseinheiten: 6
Ort
Online-Seminar
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an berufserfahrene Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Es ist aber auch für junge Berufstätige geeignet. Das Seminar zählt zur Vortragsreihe „Baudurchführung in der Praxis für Landschaftsarchitektur“. Jeder Teil hat einen eigenen Schwerpunkt und kann daher auch als Einzelseminar gebucht werden.
Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.
Themengebiet (Absolventinnen und Absolventen)
Koordination und Überwachung
Lernziel
Ziel der Veranstaltung ist es, den Seminarteilnehmenden einen Überblick, aber auch eine Vertiefung in die typischen Themen der Rechnungs- und Nachtragsprüfung zu geben.
Inhalt
Gegenstand des Seminars ist die Rechnungsprüfung in der Objektüberwachung der Landschaftsarchitektur. An Beispielen und Übungen werden insbesondere die Anforderungen an die Prüfbarkeit von Rechnungen behandelt. Weitere Themen sind: die Fälligkeit und der Verzug bei Abschlags- und Schlusszahlung sowie die Abrechnung im Einheitspreisvertrag, die Stundenlohnabrechnungen, Abzüge von einer Rechnung wie z. B. Skonto, Einbehalt und Zurückbehalt sowie die Mehrvergütungsansprüche des Bau-AN nach VOB/B und BGB unter Berücksichtigung der geänderten Rechtsprechung des BGH.
Die Referenten erläutern darüber hinaus Haftungsfallen für Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Und sie zeigen Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des rechtlichen Hintergrunds, in der Hauptsache des VOB/B-Vertrags, auf.
Die Seminarreihe „Baudurchführung in der Praxis der Landschaftsarchitekten“ umfasst folgende Teile:
Teil I: Einführung in die Objektüberwachung/Bauleitung
Teil II: Abnahme und Mangelhaftung bei Pflanzleistungen
Teil III: Schnittstellenproblematik, Behinderung und Bedenken
Teil IV: Termine und Fristen
Teil V: Rechnungs- und Nachtragsprüfung
Referentinnen und Referenten
Dipl.-Ing. Uwe Fischer, Landschaftsarchitekt BDLA und Stadtplaner, und Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, MBA