Termin
Donnerstag, 20. Oktober 2022, 9.00 bis 16.30 Uhr
Unterrichtseinheiten: 8
Ort
Online-Seminar
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Planende der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur sowie Absolventinnen und Absolventen.
Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.
Themengebiet (Absolventinnen und Absolventen)
Privates Baurecht
Lernziel
Die Teilnehmenden erhalten einen vertieften Einblick in das Bauvertragsrecht. Es werden praktische Sachverhalte aus dem Bauvertragsrecht aufgezeigt, damit sowohl Bauverträge als auch Planerverträge klar und rechtssicherer vereinbart werden können.
Inhalt
Planende sollen den Bauvertrag zwischen Auftraggebenden und Handwerker_innen in technischen Dingen mitgestalten. Allerdings ausschließlich in technischer Hinsicht - die rechtliche oder kaufmännische Ausgestaltung der Verträge ist den Jurist_innen vorbehalten. Die Lebenswirklichkeit sieht jedoch anders aus. Bei großen Projekten und umfangreichen Bauverträgen bringen die Auftraggebenden regelmäßig eigene juristische Beratung mit. Bei kleinen bis mittleren Bauvorhaben erhoffen sich die Auftraggebenden von den Planenden Unterstützung in der Ausgestaltung der Bauverträge. Doch wie weit kann diese Unterstützung gehen, ohne dass Planende in eine Haftungsfalle geraten? Welches Bauvertragswissen ist auf Seiten der Planenden notwendig, um die Auftraggebenden so beraten zu können, dass diese sich ausreichend unterstützt fühlen?
Im Seminar werden praktische Sachverhalte aus dem Bauvertragsrecht aufgezeigt, damit sowohl Bauverträge als auch Planerverträge klar und rechtssicherer vereinbart werden können.
Grundlegende Fragestellungen rund um Bauverträge
- Wer liefert grundsätzlich den Bauvertrag zwischen Auftraggebenden und Handwerker_innen?
- Was ist das Basis-, Spezial- und Individualrecht bei Bauverträgen?
- Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und wie wirken sie im Bauvertragsrecht?
- Was sind Individualvereinbarungen? Wie und wo wird individuell verhandelt?
- Sind Vertragsmuster für Bauverträge eine Alternative zur individuellen Beratung durch Jurist_innen?
- Taugen die VOB/B oder andere handelsübliche Bauvertragsmuster als Ersatz für von Jurist_innen individuell ausgearbeitete Bauverträge?
Besondere Regelungen und Definitionen zu folgenden Themen:
- Geänderte, zusätzliche und neue Leistungen durch Anordnung der Auftraggebenden
- Bedenkenanmeldungen, Behinderungsschreiben und sonstigen Hinweispflichten der Handwerker_innen
- Umgang mit „geteilter“ Planmanagement- und Mangelmanagement-Software im Bauvertrag
- Terminsteuerung und -ausgestaltung durch die Handwerker_innen
- Bemusterungsprozesse und Gleichwertigkeitsnachweise durch die Handwerker_innen
- Koordinierungs- und anderen Mitwirkungspflichten der Handwerker_innen
- Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozesse
- Zusammenstellung von Dokumentationsunterlagen durch Handwerker_innen und Planende
- Mangelbeseitigungsprozesse und Projektende
- Rechnungslegung und Gestellung von Sicherheitsleistungen
- Sonderkündigungsmöglichkeiten beider Vertragspartner_innen
Hinweise zu Planerverträgen:
- Sind die Grundleistungsbilder innerhalb der Leistungsphasen der HOAI ein guter Grundstock für Planerverträge?
- Wie gelingt die Individualisierung des eigenen Planervertrages? Ist Individualisierung sinnvoll?
- Praktisches Beispiel für eine detaillierte Individualisierung
Referentinnen und Referenten
Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, Bauingenieur BDB, SMV Bauprojektsteuerung Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin