Bitte beachten Sie, dass nicht alle Mitglieder einer Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben. Eine verbindliche Auskunft darüber, ob eine Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste besteht und die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung geführt werden darf, erhalten Sie ausschließlich über das Referat Eintragungswesen/Mitgliederverwaltung.