Planen und Bauen im Bestand

Begriffe

Der Umgang mit Gebäuden jeglichen Alters und jeglicher Nutzung erfordert besondere Sorgfalt und spezielle planerische und bautechnische Kenntnisse. Mit Hilfe von Architektinnen/Architekten können die Eigentümer den langfristigen Wert ihres Gebäudes erhalten oder steigern. 

Es werden dazu drei Formen der Gebäudesanierung unterschieden:

Instandsetzung dient der Schadensbeseitigung oder Schadensvorbeugung. Beides ist notwendig, um den Wert des Gebäudes zu erhalten. Die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen können nicht auf die Miete umgelegt werden.

Modernisierung ist die Anpassung des Gebäudes an einen höheren technischen Standard, um den Wohn- und Nutzwert zu erhöhen. Modernisierungen umfassen häufig Maßnahmen, die den Grundriss optimieren (z.B. Badeinbau), Energie einsparen oder die Ver- und Entsorgung (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) verbessern. Die Kosten dieser Maßnahmen können im Gegensatz zur Instandsetzung im Rahmen des Mietrechtes auf die Miete umgelegt werden.

Umbau / Erweiterung / Ausbau ergibt sich aus veränderten Nutzungsbedürfnissen, die Grundrissänderungen nach sich ziehen. Mögliche Maßnahmen sind die Erweiterung eines Hauses, zum Beispiel durch Anbau oder Aufstockung, oder der Ausbau ungenutzter Räume wie Dachboden, Keller.