Politische Programme

Land Berlin

Klimaschutz im Land Berlin

Berlin hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 zu einer klimaneutralen Stadt zu werden und reagiert damit wie andere Metropolen weltweit auf die Herausforderungen des globalen Klimawandels.

Zentrales Instrument der Berliner Klimaschutzpolitik ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030), das auf Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet und im Januar 2018 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen wurde.

Weitere Bestandteile der Klimaschutzpolitik des Landes sind:
Klimaschutzvereinbarungen
CO2-neutrale Verwaltung
Impulse-Programm
Aktionswoche "Berlin spart Energie"
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)
Berliner Klimaschutzrat

Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz
Charta für das Berliner Stadtgrün
kommunale Klimaschutzprogramme

Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) in Berlin

Nachhaltiges Bauen im Öffentlichen Hochbau
Nachhaltigkeitsbewertung BNB

Umweltverträgliche Beschaffung

Masterplan Solarcity

Der Masterplan Solarcity: Berlin auf dem Weg zur solaren Stad.

Bundesebene

Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes

Am 11. Januar 2017 hat die Bundesregierung die Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) beschlossen. Dies war der erste Schritt und setzte zugleich den Rahmen für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2018

Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes

Die Bundesregierung unterstützt mit ihrer Initiative für nachhaltiges Bauen die Innovations- und Investitionskräfte des Marktes für Ressourcen sparendes Bauen. In diesem Sinne wurde bereits mit der Einführung des Leitfadens „Nachhaltiges Bauen“ in der Bundesbauverwaltung im Jahr 2001 eine Neuorientierung eingeleitet, die das Planen, Bauen und Nutzen von Gebäuden und Liegenschaften ganzheitlich und Lebenszyklus bezogen ausrichtet (Überarbeitung 2016).

Informationsportal Nachhaltiges Bauen des Bundes 

Das Referat Nachhaltiges Bauen im Bundesinstitut für Bau- Stadt und Raumforschung (BBSR) betreibt das Informationsportal Nachhaltiges Bauen.

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB): Steckbriefe im Detail

Klimaschutzplan 2050 → Klimaschutzgesetz 2019

Der 2016 beschlossene Klimaschutzplan 2050. Die Bundesregierung hat sich im Klimaschutzplan 2050 auf Sektorziele verständigt, die die bis zum Jahr 2030 insgesamt notwendige Minderung von Treibhausgasen um mindestens 55 Prozent auf die Emissionssektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft (sonstige) verteilen.

Kreislaufwirtschaft im Bauwesen

WECOBIS- Ökologisches Baustoffinformationssystem

Das Bundesministerium des Innem, für Bau und Heimat stellt in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer aktuelle, herstellerneutrale Informationen zu Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Bauproduktgruppen und Grundstoffen zu Verfügung. Zu WECOBIS

Fördermittel und Finanzierungshilfen

Finanzierungshilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bauen, Wohnen, Energiesparen
Förderratgeber für Modernisierungsmaßnahmen von co2online gGmbH

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes, geführt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bankengruppe (KfW)

Internationale Ebene

Agenda 21

Die Agenda 21 ist ein entwicklungs- und umweltpolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, ein Leitpapier zur nachhaltigen Entwicklung, beschlossen von 179 Staaten auf der „Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen“ (UNCED) am 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro. An dieser Konferenz nahmen neben Regierungsvertretern auch viele nichtstaatliche Organisationen teil.

Zentrales Thema der Agenda 21 ist nachhaltige Entwicklung (sustainable development). Mit dieser Entwicklungsvorstellung sollen durch anzupassende Wirtschafts-, Umwelt- und Entwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen Generation Befriedigung finden, ohne die Chancen künftiger Generationen zu beeinträchtigen.

Lokale Agenda 21 - "Global denken - lokal handeln!"

Grundlage für die Erstellung einer Lokalen Agenda 21 ist die Agenda 21.

Auszug aus dem Kapitel 28 der Agenda 21:
"Bis 1996 soll sich die Mehrheit der einzelnen Länder gemeinsam mit ihren Bürgern einen Konsultationsprozess unterzogen und einen Konsens hinsichtlich einer "lokalen Agenda 21" für die Gemeinschaft erzielt haben."

Weltklimarat (IPCC)

Der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen) wurde im November 1988 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) als zwischenstaatliche Institution zur Erforschung des Klimawandels gegründet.

Klimarahmenkonvention der UN (UNFCCC)

Sowohl Deutschland als auch die EU haben die Klimarahmenkonvention der UN (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC – vom 9. Mai 1992 in Rio de Janiero) unterzeichnet und ratifiziert. Im Rahmen der Konvention werden im Dezember jährliche UN-Klimakonferenzen veranstaltet (Conference of Parties COP). Im Ergebnis dieser Konferenzen wurden wichtige Protokolle verabschiedet:


Kyoto-Protokoll (COP 3 im Dezember 1997) Verpflichtungsperiode 2008-2012 mit einem THG-Reduktionsziel von 5% (Basisjahr 1990). Deutschland verpflichtet sich innerhalb der EU zu einer Reduktion um 21%.

Verlängerung des Kyoto-Protokolls (COP 18 im Dezember 2012 in Doha) Verpflichtungsperiode 2013-2020 mit einem THG-Reduktionsziel von 18% (Basisjahr 1990).  Die EU verpflichtet sich eine Reduktion um 20% zu erreichen.


Übereinkommen von Paris (COP 21 im Dezember 2015) Ziel ist eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5° - Vertragsstaaten geben Verpflichtungen für den Zeitraum bis 2025 oder 2030 ab (intended nationally determined contribution INDC). Die EU verpflichtet sich, bis 2030 die THG um 40 % zu reduzieren (Basisjahr 1990).

Regelbuch zum Übereinkommen von Paris (COP 24 im Dezember 2018 in Katowice) standardisierte Regeln zur Berichterstattung ab 2024.