Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben (Schneller-Bauen-Gesetz – SBG)

Die Berliner Bauordnung (BauO Bln) wurde durch das Schneller-Bauen-Gesetz (SBG) reformiert, um Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten und den dringend benötigten Wohnraum schneller zu realisieren. Das Abgeordnetenhaus von Berlin verabschiedete das Gesetz am 5. Dezember 2024, und es trat am 22. Dezember 2024 in Kraft. Ergänzend dazu galt bereits seit dem 30. Dezember 2023 das 6. Änderungsgesetz zur Bauordnung für Berlin. 

Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben (Schneller-Bauen-Gesetz – SBG) Vom 11. Dezember 2024

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 11. November 2024

Vorlage – zur Beschlussfassung –Abgeornetenhaus Berlin, Drucksache 19/1858 26.08.2024

Vorschläge Schneller-Bauen-Gesetz Berlin - Architektenkammer Berlin. Stand 6.12.2024

 

Umfassende Gesetzesänderungen 

Das Gesetz umfasst Änderungen verschiedener Rechtsvorschriften, darunter die Bauordnung für Berlin, das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz, das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz, das Gesetz zur Ausführung des BauGB, das Berliner Naturschutzgesetz, das Berliner Landeswaldgesetz, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Baumschutzverordnung, das Berliner Wassergesetz, das Denkmalschutzgesetz und das Berliner Straßengesetz. 

Zusammenfassung der Änderungen der BauO Bln im formellen Recht

Zusammenfassung der Änderungen der BauO Bln im materiellen Recht

Zusammenfassung der Änderungen im Baunebenrecht