Die Architektenkammer Berlin führt Fachregister nach bundeseinheitlichen Kriterien, die auf den Ergebnissen einer Projektgruppe der Bundesarchitektenkammer (BAK) basieren und vom Vorstand der BAK beschlossen wurden. Ziel war es, einheitliche Register zu schaffen, in denen Personen geführt werden, die eine besondere Fachkunde und Erfahrung auf dem jeweiligen Fachgebiet erworben und nachgewiesen haben und somit besonders geeignet sind, Leistungen in ihrem Fachgebiet zu erbringen.
Aktuell bestehen Fachregister für:
Durch die Register fachkundiger Berufsangehöriger werden Auftraggeberinnen und Auftraggeber bei der Suche und Auswahl geeigneter Expertinnen und Experten unterstützt. Zudem bieten die Register den Berufsangehörigen die Möglichkeit, ihre besondere Fachkunde zu belegen und nach außen darzustellen.
In die Fachregister werden entsprechend qualifizierte Personen mit besonderen Fachkenntnissen aufgenommen. Dies basiert auf nachgewiesener berufspraktischer Erfahrung sowie auf spezifischen Fort- und Weiterbildungen in den Themen der jeweiligen Register.
Eine Ausschließlichkeit der Leistungserbringung durch Personen, die im entsprechenden Register eingetragen sind, ist damit nicht verbunden. Der Eintrag in ein Register ist also ein Befähigungsnachweis und keine Ausübungserlaubnis.
Die Aufnahme in ein Fachregister erfolgt auf Antrag. Neben dem Antrag sind Referenzen und Fortbildungsnachweise vorzulegen. Das jeweilige Fachgremium entscheidet über die Eintragung von Kammermitgliedern in das entsprechende Fachregister. Das ehrenamtlich besetzte Fachgremium wird vom Vorstand berufen und besteht aus Kammermitgliedern mit entsprechender Fachexpertise. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur Personen in die Register aufgenommen werden, deren Fachkunde von qualifizierten Personen überprüft wurde.
Regelmäßige Fortbildungen in den jeweiligen Themenfeldern dienen der kontinuierlichen Aktualisierung der Kenntnisse. Aktuelle Fortbildungsangebote zu den Themen der Fachregisterfinden Sie unter anderem hier: Fortbildung.
Bitte senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge inklusive der Nachweise per E-Mail an fachregister/ at /ak-berlin.de oder per Post an die Architektenkammer Berlin.
Die Register sind öffentlich und auf der Homepage der Architektenkammer Berlin in gesondert auswählbaren Bereichen der Mitgliedersuche einsehbar.
Die Gebühr für den Registereintrag beträgt 70,00 Euro.
Antrag auf Eintragung in ein Fachregister oder Verlängerung einer Eintragung
Antrag
Fachregister Fachpreisrichterin und Fachpreisrichter
Regelungen Fachpreisrichterin und Fachpreisrichter
Fachregister Wettbewerbs- und Verfahrensbetreuende
Regelungen Wettbewerbs- und Verfahrensbetreuende
Fachregister Sachverständige für Barrierefreiheit
Regelungen Sachverständige für Barrierefreiheit
Hinweis:
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt. Ihre Qualifizierung erfolgt im Rahmen eines eigenständigen Prüfverfahrens mit besonders hohen Anforderungen an herausragende, deutlich überdurchschnittliche Fachkompetenz, Erfahrung und persönliche Eignung. Für das Bestellungsgebiet barrierefreie Planung finden Sie das Verzeichnis der öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen hier.