Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) vom 4. Februar 2016 wurde die Möglichkeit auch für Berliner Architektinnen und Architekten geschaffen, eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) als Gesellschaftsvariante mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) führen zu können...
Die Bundesarchitektenkammer und die Verbände der planenden Berufe haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Regierungsentwurf einer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts veröffentlicht.
Die Berliner Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt – VwVBU“gibt verbindliche Umweltschutzanforderungen für öffentliche Bauvorhaben vor. Die Verordnung regelt bauproduktspezifische Anforderungen (z.B. Holz, Beleuchtung, Bodenbeläge etc.) in Form von Beschaffungsbeschränkungen. Darüber hinaus soll der Einsatz von Recyclingbeton (RC-Beton) bei öffentlichen Hochbaumaßnahmen gesteigert werden.
Seit 13. Juni 2014 ist die neue europäische Verbraucher-Richtlinie in Kraft. Die neuen gesetzlichen Vorgaben sehen umfangreiche Informationspflichten und Widerrufsrechte auch für Architektenverträge vor. Zum Thema informiert der Beitrag "Mehr Verbraucher-Rechte - mehr Architekten-Pflichten" unter www.dabonline.de. Nützliche Hinweise für Architekten zum Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern finden Sie außerdem hier.
Die Architektenkammer Berlin möchte mit der Arbeitsgruppe "Flüchtlinge in Berlin" eine Plattform zum Austausch und für Informationen anbieten. Die geplanten Aktivitäten fokussieren sich auf folgende Schwerpunkte:
Unterstützung beim Arbeitsmarktzugang "Kolleg_innen für Kolleg_innen"