Die Architektenkammer Berlin verfolgt das Ziel, ihre Aktivitäten bis 2030 klimaneutral zu gestalten. Der aktuelle Statusbericht 2026 informiert transparent über bereits umgesetzte Maßnahmen, Fortschritte und weitere Schritte auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Die neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Berlin (VV TB Bln) ist seit dem 16. Mai 2026 in Kraft. Sie enthält insbesondere sicherheitsrelevante Konkretisierungen zur Berliner Bauordnung und ist ab sofort mit allen Anlagen und Anhängen online verfügbar.
Die Entscheidung des Bundes, das Verfahren zum Luisenblock Ost II kurz vor der geplanten Preisgerichtssitzung am 9. und 10. Juni 2026 zu stoppen, wird von der Architektenkammer Berlin mit großer Sorge betrachtet. Die Kammer teilt damit die Kritik der Bundesarchitektenkammer und bewertet insbesondere den späten Zeitpunkt dieser Entscheidung als äußerst problematisch.
Die Architektenkammer Berlin führt einen Preis-Leistungsvergleich für die Entwicklung von Infografiken zum Berufsstand durch. Interessierte sind eingeladen, bis zum 17. Juni 2026 ein Angebot einzureichen.
Mit dem Vergabebericht 2025 legt die Architektenkammer Berlin eine systematische Analyse der Vergabepraxis im Oberschwellenbereich vor. Grundlage ist das Online-Tool „Vergabekompass“, das seit Januar 2025 Verfahren erfasst und bewertet.
Am Freitag, den 15. Mai 2026, bleibt die Geschäftsstelle der Architektenkammer Berlin geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab Montag, den 18. Mai 2026, zu den gewohnten Geschäftszeiten.
In der temporären Strategiegruppe „Urbanes Wohnen“ haben Mitglieder des Vorstands und der Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin gemeinsam Forderungen für ein lebenswertes, bezahlbares und klimagerechtes Wohnen in Berlin erarbeitet.
Die Umfrage „Stimmen aus der Praxis zum Bauen im Bestand“ gibt einen direkten Einblick in die aktuelle Realität der Bau- und Planungspraxis – nicht theoretisch, sondern aus der täglichen Arbeit heraus. Grundlage sind 157 Stimmen aus dem gesamten Spektrum der gebauten Umwelt.
Im Rahmen eines Workshops mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bundesländern wurden am 8. Mai 2026 erste Grundlagen für die Entwicklung des KI-Kodex erarbeitet. Ziel des Kodex ist es, praxisnahe und berufsständische Leitlinien für den verantwortungsvollen Einsatz von KI in Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung zu entwickeln.
In einer Pressemitteilung äußert sich die Architektenkammer Berlin zur Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes.