Durch die Novellierung des ABKG im Januar 2026 wurde die Versicherungspflicht erweitert. Künftig sind alle freischaffenden oder baugewerblich tätigen Mitglieder der Architektenkammer verpflichtet, eine durchgehende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherung muss während der gesamten Dauer der Eintragung bestehen und einen ausreichenden Schutz gewährleisten.
Am 18. Mai 2026 steht die Neuwahl des Beirates des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) an. Stephan Weber, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer (BAK), ist Vorsitzender des BKI-Beirats. Nach der Neuwahl des BAK-Präsidiums wurde eine Neubesetzung erforderlich. Für diese Aufgabe wurde Elise Pischetsrieder, Architektin aus Berlin und Mitglied des Ausschusses Nachhaltiges Planen und Bauen vorgeschlagen.
Mit Blick auf die startende inhaltliche Arbeit der Ausschüsse hat die Vertreterversammlung am 19. Februar 2026 zentrale berufspolitische Themen auf den Weg gebracht. Die Erarbeitung von Grundsatzpapieren zu Stadtentwicklung und Mobilität, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Nachhaltigem Planen und Bauen sowie KI und Digitalisierung konkretisiert die Leitlinien der Herbstklausur 2025 und stärkt die Rolle der Kammer als aktive Gestalterin der Berliner Stadtentwicklungspolitik.
Gremienarbeit gut zu starten ist wichtig. Mit einem Mandat der Vertreterversammlung für vier Jahre trafen sich am 12. März 2026 die Mitglieder der neu gewählten Ausschüsse zu einem ersten Kennenlern- und Vernetzungstreffen und knüpften damit an den Auftakt der Gremienarbeit aus Dezember 2025 an.
Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass neben dem internen Austausch insbesondere die gremienübergreifende Zusammenarbeit eine zentrale Rolle spielt. Das Treffen bot den passenden Rahmen, um miteinander ins Gespräch zu kommen und Einblicke zu gewinnen.
Der ifo Geschäftsklimaindex zählt zu den meistbeachteten Konjunkturindikatoren in Deutschland, auch im Bau- und Planungsbereich. Aktuell beteiligen sich bundesweit rund 200 Büros, davon 12 aus Berlin. Für eine berlinspezifische Auswertung werden mindestens 25 regelmäßige Teilnehmende benötigt.
Mit der neuen Juniormitgliedschaft können Absolventinnen und Absolventen eines eintragungsfähigen Studiums bereits während ihrer berufspraktischen Phase Teil der Architektenkammer Berlin werden. Sie erhalten frühzeitig Zugang zu Netzwerken, Beratungs- und Fortbildungsangeboten sowie Möglichkeiten zur berufspolitischen Mitwirkung. Die Regelung schließt die bisherige Lücke zwischen Studienabschluss und regulärer Kammermitgliedschaft.
Durch die Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes sind nun erstmals auch Personengesellschaften wie eGbR, oHG oder KG für Architekturbüros möglich. Die Reform eröffnet neue Spielräume für Kooperationen, Nachfolgeregelungen und steuerliche Gestaltung – bei weiterhin klaren berufsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Mit Blick auf die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen im September 2026 erarbeitet die Architektenkammer Berlin ein Positionspapier zur zukünftigen Stadtentwicklung. In einem breiten Dialog mit Verbänden, Institutionen und Initiativen der planenden Berufe werden zentrale Handlungsfelder diskutiert, priorisiert und geschärft. Ziel ist es, die Erwartungen des Berufsstands an die Politik klar zu formulieren und konkrete Impulse für die kommenden Koalitionsverhandlungen und die Haushaltsplanung zu setzen.
Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin hat am 19. Februar 2026 die Mitglieder weiterer Arbeitsausschüsse gewählt. Mit der abschließenden Besetzung aller Gremien für die 12. Amtsperiode kann die inhaltliche Arbeit zu zentralen berufspolitischen Themen nun vollständig aufgenommen werden. Die Wahlergebnisse und eine Übersicht der gewählten Mitglieder sind online verfügbar.
Die Vertreterversammlung der Architektenkammer hat am 19. Februar 2026 Vorschläge für die ehrenamtliche Besetzung des Berufsgerichts beschlossen und an das Kammergericht weitergeleitet. Alle fünf Jahre stellt die Kammer eine Liste geeigneter Architektinnen und Architekten zusammen, aus der ehrenamtliche Richterinnen und Richter für Verfahren zu Verstößen gegen Berufspflichten ausgewählt werden. Diese besondere Gerichtsbarkeit dient dem Schutz und der Stärkung des Berufsstandes.