Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin wird nach vier Jahren neu gewählt. Die Grundlagen der Wahl sind in der Wahlordnung festgelegt.
Der Wahlvorstand der Architektenkammer Berlin hat am 6. Oktober 2016 folgende Wahlbekanntmachung beschlossen:
Die Briefwahlen zur 10. Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin finden statt in der Zeit von
Freitag, 17. Februar 2017, bis einschließlich Dienstag, 21. März 2017, 16.00 Uhr.
Der Wahlvorstand ruft alle Kammermitglieder auf, in der Zeit von Donnerstag, 5. Januar 2017, bis Freitag, 3. Februar 2017, 16.00 Uhr gemäß § 2 Absatz 6 der Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin Wahlvorschläge schriftlich beim Wahlvorstand der Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149 in 10969 Berlin-Kreuzberg, einzureichen. Die Geschäftsstelle stellt auf Anforderung ein Muster zur Verfügung.
Das Wählerverzeichnis sowie die Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin vom 5. April 1995 liegen in der Zeit von Montag, 19. Dezember 2016, bis Freitag, 20. Januar 2017, 16.00 Uhr, zur Einsicht in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Berlin montags bis freitags in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr aus.
Die Wahlvorschläge werden in der Zeit von Dienstag, 14. Februar 2017, bis Dienstag, 21. März 2017, 16.00 Uhr, in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Berlin zur Einsicht ausgelegt.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt am Dienstag, 14. Februar 2017, und Mittwoch, 15. Februar 2017.
Geschäftszeiten der Geschäftsstelle der Architektenkammer Berlin während der Wahlzeit sind montags bis freitags 10.00 bis 16.00 Uhr.
Der Wahlvorstand stellt das Wahlergebnis am Donnerstag, 23. März 2017 ab 10.00 Uhr in der Geschäftsstelle in einer für Kammermitglieder öffentlichen Sitzung fest.
Berlin, den 6. Oktober 2016
Der Wahlvorstand
Alle Kandidatinnen und Kandidaten, die zur Wahl vorgeschlagen wurden, werden ab Anfang Februar hier vorgestellt.