Am 19. Februar 2026 hat sich die Vertreterversammlung mit der eigenen Berufsgerichtsbarkeit beschäftigt. Es wurden Vorschläge zur Besetzung des ehrenamtlichen Richteramtes für erstinstanzliche Verfahren beschlossen. Inzwischen ist die Weitergabe an das Kammergericht erfolgt.
Alle fünf Jahre ist es Aufgabe der Architektenkammer dem Kammergericht von Berlin Vorschläge zur ehrenamtlichen Besetzung des Berufsgerichts und des Landesberufsgerichts für Architektinnen und Architekten unterbreiten. Diese eigene Gerichtsbarkeit hat das Ziel, das Ansehen unseres Berufsstandes zu stärken und vor allem auch zu wahren. Die hier geführten Verfahren sind nicht zu verwechseln mit zivilrechtlichen Streitigkeiten etwa zu Honorarfragen oder Mängelstreitigkeiten. Sie betreffen ausschließlich Verstöße gegen die Berufspflichten, die Berufsangehörige gegenüber ihren Bauherren, ihren Kolleginnen und Kollegen und der Gesellschaft haben. Die Berufsordnung der Architektenkammer Berlin regelt u.a. Berufspflichten wie das lautere Verhalten oder die Beachtung der Urheberrechte. Durch die Besetzung des richterlichen Gremiums mit zwei berufsangehörigen Personen fließt eine besondere Expertise in das Verfahren ein und eine fachkundige Entscheidung kann getroffen werden.
Das Verfahren, wie die Vorschläge für diese ehrenamtliche Tätigkeit festgelegt werden, ist im Architekten- und Baukammergesetz geregelt: Die Vertreterversammlung beschließt auf Vorschlag des Vorstandes eine Liste mit geeigneten Personen, aus der das Kammergericht dann auswählt, welche es für das ehrenamtliche Richteramt für die Dauer von fünf Jahren bestellen wird.
Für die höheren Instanzen beim Landesberufsgericht gibt es ein ähnliches Verfahren. Hier laufen die aktuellen Bestellungen im Jahr 2028 ab, so dass es bereits im kommenden Jahr wieder darum gehen wird, Personen zu finden, die zu einer Übernahme des ehrenamtlichen Richteramtes bereit sind. Neben der Erfüllung der formalen Voraussetzungen, wie beispielsweise eine bestehende Eintragung in der Architektenliste, sollten mögliche Bewerberinnen und Bewerber aber auch bestimmte persönliche Eigenschaften mitbringen. Ein tiefergehendes Verständnis des Standesrechts und der beruflichen Praxis gehört genauso dazu wie die Fähigkeit, Sachverhalte objektiv, fair und frei von Vorurteilen zu bewerten.