15. Dezember 2025

Vertreterversammlung: Haushaltsplanung 2026 und Beitragsfestsetzung

Die 12. Vertreterversammlung hat in ihrer 3. Sitzung am 27. November 2025 die Haushaltsplanung 2026 beschlossen.

Die 12. Vertreterversammlung hat in ihrer 3. Sitzung am 27. November 2025 die Haushaltsplanung 2026 beschlossen. Das Haushaltsvolumen bleibt nahezu stabil. Gleiches gilt für das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben. Voraussetzung dafür war allerdings die Änderung der Beitragsordnung, die bereits im April 2025 durch die 11. Vertreterversammlung beschlossen wurde (siehe DAB 06/2025). Damit erhöht sich die Beitragsbemessung für angestellte und beamtete Mitglieder auf 90 Prozent des vollen Mitgliedsbeitrags. Dieser bleibt für 2026 mit 360 Euro unverändert. Angestellte und Beamtete müssen allerdings mit einem auf 324 Euro erhöhten Mitgliedsbeitrag rechnen. Hintergrund dieser Änderung ist die deutlich geänderte Mitgliederstruktur. Von 10.702 Mitgliedern (inkl. Mehrfacheintragungen, Stand 8. Oktober 2025) sind 6.115 Personen, d.h. 57,1 Prozent angestellt oder beamtet eingetragen. Nachdem in 2020 erstmalig mehr Mitglieder dieser Tätigkeitsart als freischaffend tätige Kammermitglieder registriert wurden, hält der Trend zu einer veränderten Struktur kontinuierlich an. Das Ziel einer vollständigen Beitragsangleichung setzt eine Änderung des Architekten- und Baukammergesetzes voraus. Dies wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2026 durch Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses erfolgen.

Die Beitragsthematik geht einher mit der Frage, wie ein fairer Interessensausgleich stattfindet. Auch diesem Thema nimmt sich die neue Vertreterversammlung an. Kammerseitig wird sich eine Strategiegruppe der Vertreterversammlung mit Fragen des geänderten Berufsbildes beschäftigen. Mit dem Beschluss dazu hat die Vertreterversammlung eines der Themen ihrer Herbstklausur aufgegriffen. Dort wurde großer Bedarf zur aktiven Einbeziehung und Aktivierung aller Mitglieder gesehen. Das erweiterte Arbeitsfeld von Planenden, veränderte Geschäftsmodelle, Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aber auch der Ausgleich unterschiedlicher Interessen zwischen den Tätigkeitsarten wird in dem zu startenden Prozess eine Rolle spielen.