Das Vergabebeschleunigungsgesetz wurde am 18. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit am 1. Juli in Kraft getreten. Im Mittelpunkt der berufspolitischen Bemühungen stand der möglichst weitgehende Erhalt der losweisen und mittelstandsfreundlichen Vergabe. Dieser Einsatz war erfolgreich: Eine vollständige Aufweichung des Grundsatzes konnte verhindert werden. Damit bleiben faire Wettbewerbschancen und der Zugang kleiner und mittlerer Planungsbüros zu öffentlichen Aufträgen weiterhin erhalten. Erleichterte Gesamtvergaben im Zusammenhang mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz bleiben aufmerksam zu begleiten. Besonders positiv ist die nun gesetzlich verankerte Möglichkeit einer alternativen Auftragswertberechnung: Sie ermöglicht es, den Auftragswert auf Grundlage des Gesamtprojekts zu bestimmen und die Planungs- und Bauleistungen anschließend weiterhin losweise zu vergeben.