01. Oktober 2018

Verbindliche Anwendung der Elektronischen Vergabe (eVergabe) zum 18. Oktober 2018

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V, hat ein neues Rundschreiben zur Anwendung der eVergabe im öffentlichen Auftragswesen herausgegeben. Ab 18. Oktober 2018 wird die vollständig elektronische Vergabe für zentrale Beschaffungsstellen vorgeschrieben.

Schon heute werden die meisten öffentlichen Aufträge elektronisch ausgeschrieben. Ab Oktober wird die vollständig elektronische Vergabe für zentrale Beschaffungsstellen vorgeschrieben – Angebotsabgabe sowie Zusage- und Absagemitteilungen dürfen nur noch auf elektronischem Weg erfolgen. Ab 18. Oktober 2018 ist das für alle Vergabestellen im sogenannten Oberschwellenbereich verbindlich.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V, hat ein neues Rundschreiben zur Anwendung der eVergabe im öffentlichen Auftragswesen herausgegeben. Insbesondere wird auf die bestehende Übergangsregelung für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte hingewiesen.