Schon heute werden die meisten öffentlichen Aufträge elektronisch ausgeschrieben. Ab Oktober wird die vollständig elektronische Vergabe für zentrale Beschaffungsstellen vorgeschrieben – Angebotsabgabe sowie Zusage- und Absagemitteilungen dürfen nur noch auf elektronischem Weg erfolgen. Ab 18. Oktober 2018 ist das für alle Vergabestellen im sogenannten Oberschwellenbereich verbindlich.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V, hat ein neues Rundschreiben zur Anwendung der eVergabe im öffentlichen Auftragswesen herausgegeben. Insbesondere wird auf die bestehende Übergangsregelung für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte hingewiesen.