Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitet derzeit im Auftrag des Abgeordnetenhauses (Beschluss 6. April 2017) und in Abstimmung mit den Bezirken ein Hochhausleitbild für Berlin. Die Architektenkammer Berlin wurde gebeten bis zum 6. August 2019 Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf des Hochhausleitbildes zu geben. Eine Stellungnahme dazu wurde fristgemäß an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen übergeben.
Die Architektenkammer Berlin begrüßt in ihrer Stellungnahme das Ziel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit dem Hochhausleitbild in der wachsenden Stadt qualitätssichernde Grundsätze und Prozesse für die weitere Hochhausentwicklung zu implementieren.
Überarbeitungs- bzw. Klarstellungsbedarf sieht die Kammer bei folgenden Aspekten:
- Anwendungsdefinition konkretisieren
- Verfahrensregelungen sind widersprüchlich oder unverständlich
- Checkliste Kompensation bei den Themen Verschattung und Begrünungsmaßnahmen passender formulieren
- Checkliste Wettbewerbe ergänzen um verbindliche Einführung von städtebaulichen Wettbewerben (zusätzlich zu Planungswettbewerben) und Aussagen zu Hochhausplanungen in § 34 BauGB-Bereichen
Nach der damit erfolgten Beteiligung der Fachöffentlichkeit ist im September 2019 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant. Die Beschlussempfehlung für das Hochhausleitbild Berlin soll im 4. Quartal 2019 an das Abgeordnetenhaus und den Senat gehen.