Auf Grundlage des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) vom 27. August 2021 hat sich die Architektenkammer Berlin das Ziel gesetzt, ihre Aktivitäten bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu gestalten. Das Land Berlin bekennt sich dabei zum Pariser Klimaschutzübereinkommen und verfolgt als Zwischenziel eine Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 70 Prozent bis 2030 und vollständiger Klimaneutralität bis 2045.
Die Architektenkammer Berlin verpflichtet sich, diese Ziele aktiv mitzutragen und innerhalb ihres eigenen Verantwortungsbereichs Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen unter vollständiger Ausschöpfung aller Reduktions- und Suffizienzpotenziale. Nicht vollständig vermeidbare Emissionen sollen ab 2030 durch zusätzliche Maßnahmen der CO₂-Senkung ausgeglichen werden. Als Selbstverpflichtung und Vorbild für ihre rund 10.000 Mitglieder sowie andere Institutionen verfolgt die Kammer dabei konsequent alle Reduzierungspotenziale und Suffizienzstrategien.
Der Beschluss der Vertreterversammlung vom 11. Mai 2023 (TOP 3.0) verpflichtet die Architektenkammer Berlin, alle zwei Jahre einen CO₂-Bericht vorzulegen und einen Maßnahmenkatalog zur kontinuierlichen Emissionsreduktion fortzuschreiben. Der Katalog umfasst folgende Bereiche: Verpflegung und Events, Wärme, Elektrizität, Mobilität, Bestand, Papier und Druck, Reinigung, Abfall sowie Wasser.
Seit 2024 wurden konkrete Handlungsfelder entwickelt, Maßnahmen budgetiert und umgesetzt. Anhand des vorliegenden Berichts soll transparent aufgezeigt werden, welche Ziele und Maßnahmen bisher umgesetzt wurden und bis 2030 geplant sind.
Hier können Sie den vollständigen Statusbericht 2026 lesen.