12. November 2025

Verhältnismäßigkeitsprüfung der Fortbildungs- und Praktikumsordnung: Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Architektenkammer Berlin beabsichtigt die Neufassung der Fortbildungs- und Praktikumsordnung (FoBiPrO) auf Basis der Musterfortbildungsordnung der Bundesarchitektenkammer. 

Die Architektenkammer Berlin beabsichtigt die Neufassung der Fortbildungs- und Praktikumsordnung (FoBiPrO) auf Basis der Musterfortbildungsordnung der BAK. Die FoBiPrO reglementiert mit der Fortbildungspflicht für Mitglieder und der Weiterbildungspflicht für Absolventen als Eintragungsvoraussetzung Facetten des Berufszugangs und der Berufsausübung. Insoweit unterliegt die Regelung nach der EU-Richtlinie 2018/958 der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Im Rahmen dieser ist zu erörtern, dass die Maßnahmen in nichtdiskriminierender Weise angewendet werden, durch Ziele des öffentlichen Interesses gerechtfertigt sind, geeignet sind, die verfolgten Ziele zu verwirklichen und nicht darüber hinausgehen, was zur Erreichung des Ziels erforderlich ist. Unter folgendem Link finden Sie die entsprechende Verhältnismäßigkeitsprüfung und den aktuellen Entwurf der Neufassung. Sie erhalten hiermit Gelegenheit im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 12 Abs. 4b Berliner Architekten- und Baukammergesetz per E-Mail an kammer/ at /ak-berlin.de bis zum 27. November 2025, 13.00 Uhr Stellung zu nehmen.
 

Verhältnismäßigkeitsprüfung und aktuellen Entwurf der Neufassung downloaden