10. März 2025

Novellierung der Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit der Bestellungskörperschaften in Berlin und Brandenburg

Die seit 2008 geltende Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit der Bestellungskörperschaften in Berlin und Brandenburg bei der Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen wurde erneuert. Die novellierte Fassung tritt zum 1. April 2025 in Kraft.

Seit 2008 gilt die Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit der Bestellungskörperschaften in Berlin und Brandenburg bei der Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen. Die an dieser Vereinbarung beteiligten Kammern (Architektenkammer Berlin, Baukammer, Brandenburgische Architektenkammer, Brandenburgische Ingenieurkammer, IHK Berlin, IHK Cottbus, IHK Ostbrandenburg, IHK Potsdam) bekräftigen ihren Willen zur Zusammenarbeit bei der Sicherstellung des hohen Qualifikationsniveaus der ö.b.u.v. Sachverständigen. Die beteiligten Kammern unterstützen sich gegenseitig bei der Verwirklichung dieser Ziele, insbesondere soll künftig auch die Nachwuchsgewinnung gemeinschaftlich in den Fokus genommen werden. Aufgrund der rechtlichen Veränderungen in den letzten sieben Jahren, u.a. in den Bereichen Datenschutz, Digitalisierung und Steuerrecht wurde die Verwaltungsvereinbarung Ende 2024/ Anfang 2025 erneuert. Die novellierte Fassung tritt zum 1. April 2025 in Kraft.