27. März 2019

Neues Fortbildungsangebot ab sofort buchbar

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Das Seminarprogramm Sommer 2019 mit zahlreichen Tagesveranstaltungen, Lehrgängen und Exkursionen zur Fortbildung und für den Erwerb von Zusatzqualifikationen ist erschienen. Gemäß Berufsordnung sind die Kammermitglieder zur beruflichen Fortbildung verpflichtet. Ab April 2019 findet rückwirkend für das Kalenderjahr 2018 eine Stichprobenüberprüfung statt.

Das Seminarprogramm Sommer 2019 mit zahlreichen Tagesveranstaltungen, Lehrgängen und Exkursionen zur Fortbildung und für den Erwerb von Zusatzqualifikationen ist erschienen. Gemäß Berufsordnung sind die Kammermitglieder zur beruflichen Fortbildung verpflichtet. Ab April 2019 findet rückwirkend für das Kalenderjahr 2018 eine Stichprobenüberprüfung der Einhaltung dieser Berufspflicht statt. Als Mindestanforderung wurden acht Fortbildungseinheiten à 45 Minuten im Jahr festgelegt.

Die testierte Fortbildung schützt Verbraucherinnen und Verbraucher auf einem Markt, den Nichtfachleute kaum mehr durchschauen. Der Nachweis fördert die Qualität der Berufsausübung und ist Baustein einer positiven Außendarstellung unseres Berufsstands. Zugleich signalisiert er der Politik, dass Titelschutz und Honorarordnung ihre Berechtigung haben. Vor allem aber schützt der Nachweis die Fachleute aus Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur, die als solche eine große gesellschaftliche Verantwortung tragen – und ein hohes persönliches Haftungsrisiko. Der Nachweis kann dieses Risiko verringern.

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