Die Berliner Bauordnung (BauO Bln) wurde durch das Schneller-Bauen-Gesetz (SBG) reformiert, um Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten und den dringend benötigten Wohnraum schneller zu realisieren. Das Abgeordnetenhaus von Berlin verabschiedete das Gesetz am 5. Dezember 2024, und es trat am 22. Dezember 2024 in Kraft. Ergänzend dazu galt bereits seit dem 30. Dezember 2023 das 6. Änderungsgesetz zur Bauordnung für Berlin.
Das SBG ist eine umfassende Reform, die den Bauprozess in Berlin durch verkürzte Fristen, den Abbau bürokratischer Hürden und die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen soll. Ziel ist es, die Wohnungsknappheit zu bekämpfen und notwendige Infrastrukturprojekte effizienter umzusetzen, während gleichzeitig soziale und ökologische Standards berücksichtigt werden sollen. Dies sehen die Fachverbände sehr kritisch, aus ihrer Sicht gelingt mit dieser Gesetzesänderung genau das Gegenteil: Partizipation wird erschwert und Natur- und Klimaschutz dem Bauen untergeordnet.
Das Gesetz bringt umfassende Neuerungen in den formellen und materiellen Bauvorschriften mit sich und führt sowohl prozessbezogene als auch baurechtliche Änderungen ein. Während die formellen Anpassungen auf die Optimierung von Verwaltungsabläufen und die Festlegung klarer Fristen abzielen, fokussieren sich die materiellen Änderungen auf flexiblere bauliche Vorschriften zur beschleunigten Schaffung von Wohnraum. Ergänzend dazu werden Regelungen im Baunebenrecht überarbeitet, um den gesamten Bauprozess weiter zu optimieren.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Verbesserung von Bauantragsverfahren, der Verkürzung von Genehmigungsfristen, der Anpassung baulicher Standards sowie einer effizienteren Abstimmung zwischen Behörden, um Bauvorhaben effizienter umzusetzen. Durch die Entbürokratisierung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen sollen insbesondere größere Bauvorhaben schneller umgesetzt werden.
Zudem enthält das Gesetz Vereinfachungen der bautechnischen Vorschriften in der BauO Bln, setzt verbindliche Fristen und definiert Zuständigkeiten klarer, um Abläufe transparenter zu gestalten und Entscheidungswege zu verkürzen. Neben dem Wohnungsbau umfasst es auch Infrastrukturerweiterungen und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen. Ob das SBG mit diesen Maßnahmen eine verlässliche Grundlage für die zügige Realisierung dringend benötigten Wohnraums in Berlin schafft, wird die Praxis zeigen. Der zuständige Senator Gaebler sicherte der Architektenkammer Berlin in der Anhörung im Parlament zu, dass das SBG in jedem Falle evaluiert werden soll.
Weitere Informationen und eine Zusammenfassung der Änderungen finden Sie hier.