07. Mai 2026

Neue Fortbildungs- und Praktikumsordnung

Am 27. November 2025 verabschiedete die 12. Vertreterversammlung eine neue Fortbildungs- und Praktikumsordnung, die nach Prüfung durch den Senat und Veröffentlichung am 17. Februar 2026 im Amtsblatt Berlin in Kraft getreten ist. Damit geht eine Erleichterung für Absolventinnen und Absolventen einher, die nunmehr 64 statt 70 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten nachweisen müssen.

Am 27. November 2025 verabschiedete die 12. Vertreterversammlung eine neue Fortbildungs- und Praktikumsordnung, die nach Prüfung durch den Senat und Veröffentlichung am 17. Februar 2026 im Amtsblatt Berlin in Kraft getreten ist.

Damit geht eine Erleichterung für Absolventinnen und Absolventen einher, die nunmehr 64 statt 70 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten nachweisen müssen. Die Aufteilung der Fortbildungsstunden ist anhand der Anlage „Themenbereiche der Absolventinnen- und Absolventenweiterbildung“ konkret geregelt, sodass diese darin einen Leitfaden für mögliche Themen finden können. Natürlich kann weiterhin die Veranstaltungsreihe „Start in den Beruf“ der Architektenkammer Berlin besucht werden, um einen eintragungsfähigen Fortbildungsumfang zu gewährleisten.

Für Mitglieder hat sich nicht viel geändert: Es besteht weiterhin eine Fortbildungspflicht im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten im Jahr, deren Erfüllung stichprobenartig überprüft wird. 

Zu beachten ist allerdings, das reines Selbststudium nicht mehr anerkannt wird. Außerdem sollen alle Fortbildungsträger ihre Veranstaltungen anerkennen lassen, um bundesweit eine einheitliche Praxis zu etablieren, gegenseitige Anerkennungen zwischen unterschiedlichen Länderkammern zu erleichtern und sicherzustellen, dass Mitglieder aller Kammern diesbezüglich gleichbehandelt werden.

Hier können Sie nachlesen: 

Fortbildungs- und Praktikumsordnung

Anlage: Themen für Absolventenweiterbildung