26. August 2025

Neue Bauvorlagenverordnung in Kraft getreten

Die Novellierung der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) ist am 30. Juli 2025 in Kraft getreten.

Die Novellierung der Baulagenverordnung (BauVorlV) ist am 30. Juli 2025 in Kraft getreten. Die einzelnen Änderungen sollen die Bauherrin und den Bauherrn sowie ihre Vertretung, aber auch die Bauaufsichtsbehörden dabei unterstützen, bauaufsichtliche Verfahren schneller und einfacher zu bestreiten und damit Verfahren beschleunigen, wie es das Schneller-Bauen-Gesetz vorsieht. Wesentliche Änderungen umfassen u.a.:

  • Nutzung geeigneter Onlineportale bei bautechnischer Prüfung
  • Frühzeitige Berücksichtigung des Baunebenrechts
  • Einführung des qualifizierten Freiflächengestaltungsplans
  • Erweiterte Regelungen zur Barrierefreiheit
  • Darstellungspflicht für Dachbegrünung, Solaranlagen und Fassadenbegrünung

Mit der Einführung eines qualifizierten Freiflächenplans ist eine wesentliche Forderung der Architektenkammer Berlin in die BauVorlV aufgenommen worden.

Im Zuge der Novellierung wurde die bisherige Bauverfahrensverordnung (BauVerfV) in die jetzige Bauvorlagenverordnung umbenannt.

Eine Übersicht der wesentlichen Änderungen finden Sie in der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.