21. März 2019

Neue Barrierefreies Wohnen Verordnung für Berlin

Ab dem 1. Januar 2020 gilt in Berlin die Verordnung über bauliche Anforderungen an barrierefreies Wohnen (Barrierefreies Wohnen Verordnung Berlin). Diese Verordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 16. Februar 2019 veröffentlicht.

Ab dem 1. Januar 2020 gilt in Berlin die Verordnung über bauliche Anforderungen an barrierefreies Wohnen (Barrierefreies Wohnen Verordnung Berlin). Diese Verordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 16. Februar 2019 veröffentlicht.

Die bislang für Wohnungen heranzuziehende DIN 18040 – 2 hat in der Vergangenheit häufig zur Verwirrung geführt, da sie viele „Kann-Bestimmungen“ enthält. Die neue Verordnung versucht eindeutige Festlegungen zu treffen und somit Klarheit zu schaffen.

Dies ist für Planende ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit. Zu hoffen ist, dass damit ebenfalls alle Personen, die auf bauliche Barrierefreiheit angewiesen sind, bessere Bedingungen vorfinden. Dies betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch vorübergehend eingeschränkte Personen aber auch beispielsweise Eltern mit Kinderwagen und weitere. Barrierefreiheit geht alle an.

Nähere Informationen finden Sie unter berlin.de