Aufgabe unseres Berufsstandes ist es, an der Gestaltung einer Umwelt, in der alle selbstbestimmt, komfortabel und sicher leben können, mitzuwirken. Mit barrierefreiem Bauen kann eine Zugänglichkeit, Nutzbarkeit und Auffindbarkeit und ein Mehrwert für alle geschaffen werden.
Seit der Novellierung vom 1. Januar 2017 fordert die Bauordnung für Berlin (BauOBln): In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und mit erforderlichen Aufzügen müssen bis zum 31. Dezember 2019 ein Drittel der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. Ab dem 1. Januar 2020 muss die Hälfte der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. Eine neue Arbeitshilfe der Architektenkammer Berlin basiert auf den Vorgaben der neuen Barrierefreies Wohnen Verordnung Berlin (BWV Bln), die die DIN 18040-2 in Berlin ab dem 1. Januar 2020 ersetzt und Regelwerk ist.
Die Arbeitshilfe "Erschließungstypologien"des Arbeitskreises Universal Design | Barrierefreiheit | Demografie zeigt die wichtigsten Kriterien und Ausstattungsmerkmale für barrierefreie Erschließungen im Wohnungsneubau auf und steht ab sofort zum Download bereit.
Weitere Faltblätter und Broschüren der Architektenkammer Berlin finden Sie hier.