Die Förderung der Kosten für eine Energieberatung wurde Anfang August von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt. Zudem gibt es nun eine Kostendeckelung von max. 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie max. 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die erhöhten förderfähigen Ausgaben in BEG EM bei Vorlage eines iSFP bleiben allerdings weiterhin unverändert bestehen.
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