12. August 2026

Gesetz für einfaches Bauen in Berlin in Kraft getreten

Mit dem Gesetz für einfach Bauen (GEB) sollen die Rahmenbedingungen für einfaches, kostengünstiges und schnelleres Bauen in Berlin verbessert werden. 

Das Gesetz für einfaches Bauen (GEB) vom 9. Juli 2026 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 82. Jahrgang, Nr. 25, am 22. Juli 2026 veröffentlicht und ist am 23. Juli 2026 in Kraft getreten.

Mit dem GEB sollen die Rahmenbedingungen für einfaches, kostengünstiges und schnelleres Bauen in Berlin verbessert werden. Das Gesetz umfasst Änderungen der Bauordnung für Berlin (BauO Bln), des Berliner Denkmalschutzgesetzes, des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch sowie des Landesorganisationsgesetzes.

Eine Ausnahme bildet Artikel 5, der erst zum 20. Januar 2027 in Kraft tritt.

Hier stehen die Synopse zur Änderung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) und das Gesetz für einfaches Bauen (GEB) vom 9. Juli 2026 zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Inhalten des Gesetzes sowie zum untergesetzlichen Maßnahmenpaket sind den Pressemitteilungen des Senats vom 17. März 2026 und 12. Mai 2026 zu entnehmen.