07. Januar 2026

Geänderte Fortbildungsordnung beschlossen

Mehr Einheitlichkeit, mehr Mobilität, weniger Bürokratie: Die Vertreterversammlung hat die Fortbildungs- und Praktikumsordnung grundlegend überarbeitet. Ziel ist die bundesweite Harmonisierung der Anerkennung von Fort- und Weiterbildungsleistungen. Welche Änderungen auf Mitglieder sowie Absolventinnen und Absolventen zukommen und was das konkret für die Praxis bedeutet, lesen Sie im Überblick.

Novellierung der Fortbildungs- und Praktikumsordnung

In der 3. Sitzung der Vertreterversammlung am 27. November 2025 wurde beschlossen, die seit 2016 bestehende Fortbildungs- und Praktikumsordnung zu novellieren. Hintergrund ist das Bestreben der Länderarchitektenkammern, eine einheitliche Praxis der gegenseitigen Anerkennung von Fortbildungsleistungen zu etablieren. 

Damit soll Mitgliedern sowie Absolventinnen und Absolventen die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen aus anderen Bundesländern erleichtert werden. Zugleich geht es darum, die Grundlagen für einheitlichere Verwaltungsprozesse in den Länderarchitektenkammern zu schaffen. Dafür hatten die Länderarchitektenkammern gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer eine „Muster-Fortbildungsordnung“ entwickelt, die nun auch Grundlage der für Berlin beschlossenen Regelungen ist. Weiterhin wurden ein „Handlungsleitfaden zur gegenseitigen Anerkennung von Fortbildungsleistungen“ sowie ein „Leitfaden zur Absolventenweiterbildung“ entwickelt. Auch an diesen bundesweit einheitlich vorgeschlagenen Regelungen orientiert sich die zukünftige Praxis in Berlin. 

Die wesentlichen inhaltliche Änderungen für Mitglieder: 

  • Bei Beibehaltung einer jährlich nachzuweisenden Fortbildung von 8 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) wird ein Fortbildungsumfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten empfohlen.

  • Neuregelung der Befreiung von der Nachweispflicht (u. a. für nicht berufstätige Mitglieder sowie Professorinnen und Professoren mit mindestens 50prozentiger Lehrverpflichtung).

  • Vereinfachte Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere durch die allgemeine Anerkennung von Veranstaltungen der Architekten- und Ingenieurkammern sowie solcher, die von anderen Länderarchitektenkammern auf Grundlage der Musterfortbildungsordnung anerkannt wurden.

Die wesentlichen Änderungen für Absolventinnen und Absolventen:

  • Anpassung des Weiterbildungsumfangs von 70 auf 64 Unterrichtseinheiten.

  • Einführung eines einheitlichen, fachübergreifenden Themenkatalogs (u. a. öffentlich-rechtliche Grundlagen, Planungs- und Baupraxis, Wirtschaftlichkeit).

  • Festlegung einer verbindlichen Mindestverteilung der Weiterbildungseinheiten auf zentrale Themenbereiche.

  • regelmäßig Überprüfung und Konkretisierung der Fortbildungsinhalte auf Basis des BAK-Themenkatalogs.

Der Beschluss der Vertreterversammlung liegt der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vor. Mit den geplanten Änderungen leistet die Architektenkammer Berlin einen wichtigen Beitrag zur bundesweiten Harmonisierung der Fort- und Weiterbildungsanforderungen und stärkt zugleich die Mobilität und Anerkennung beruflicher Qualifikationen.