Im 2-Jahres-Turnus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte an, ab denen öffentliche Aufträge in einem EU-weiten Verfahren zu vergeben sind. Im Oktober hat die EU-Kommission die neuen Schwellenwerte für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 veröffentlicht. Ab 1. Januar 2026 gelten niedrigere EU-Schwellenwerte für öffentliche Vergaben. Bauaufträge müssen dann ab 5,4 Mio. € statt bisher 5,6 Mio. € europaweit ausgeschrieben werden. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sinken die Grenzen auf 140.000 € bzw. 216.000 €.