24. April 2026

Bundestag beschließt Vergabebeschleunigungsgesetz

Am 23. April hat der Deutsche Bundestag das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) bewertet es als ausgewogenen Kompromiss: Es setzt wichtige Impulse für schnellere, digitalere und weniger bürokratische Verfahren, lässt aber punktuell Verbesserungsbedarf erkennen.

Am 23. April hat der Deutsche Bundestag das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) bewertet es als ausgewogenen Kompromiss: Es setzt wichtige Impulse für schnellere, digitalere und weniger bürokratische Verfahren, lässt aber punktuell Verbesserungsbedarf erkennen.

Entscheidend ist, dass die losweise Vergabe als Grundprinzip erhalten bleibt und damit faire Wettbewerbschancen sowie der Mittelstandsschutz gesichert werden. Gezielte Ausnahmen – etwa für Infrastruktur- und Klimaschutzinvestitionen – ermöglichen zugleich eine pragmatische Beschleunigung.

Die BAK appelliert an den Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen und Planungssicherheit zu schaffen. Für Planungsbüros bleibt der offene Zugang zu öffentlichen Aufträgen zentral: Qualität entsteht durch Wettbewerb, Vielfalt und unabhängige Planung. Darüber hinaus ist die losweise Vergabe ein zentrales Instrument für Transparenz und unabhängige Qualitätskontrolle – und damit entscheidend für die Wahrung der Interessen der öffentlichen Hand und der Allgemeinheit.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesarchitektenkammer.