07. August 2025

BAK-Pressemitteillung: Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz – Mittelstandsfreundliche Vergabe bleibt erhalten

Die Bundesarchitektenkammer begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz, insbesondere den Erhalt der losweisen Vergabe als wichtiges Mittel zur Mittelstandsförderung. Kritik gibt es an geplanten Ausnahmen bei sozialer Infrastruktur.

Bundesarchitektenkammer begrüßt Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz – Mittelstandsfreundliche Vergabe bleibt erhalten

Berlin, 6. August 2025 – Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass der Grundsatz der losweisen Vergabe – ein zentrales Element mittelstandsfreundlicher Vergabepraxis – im neuen Gesetz ausdrücklich erhalten bleibt. Damit sendet die Bundesregierung ein starkes Signal zur Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Planung und des Bauwesens.

Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK, erklärt dazu:
„Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Bundesregierung den Mittelstand schützt und die Vielfalt der Anbieterlandschaft erhält. Die losweise Vergabe ist ein bewährtes Instrument, um Innovation, Qualität und regionale Wertschöpfung zu fördern. Wir danken ausdrücklich dafür, dass der Ansatz aus dem Entwurf des Vergabetransformationsgesetzes, diesen Grundsatz strukturell aufzuweichen, nicht weiterverfolgt wurde. Eine Aushöhlung des Losgrundsatzes hätte die Gefahr der Monopolisierung birgt, die zu höheren Preisen und sinkender Qualität führen könnte.“

Darüber hinaus begrüßt die BAK die im Gesetzestext vorgesehene Kodifizierung eines alternativen Ansatzes zur Auftragswertschätzung von Planungsleistungen – eine Maßnahme, die die Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren fördert und mehr Planungssicherheit schafft.

Trotz allem gewährt das Gesetz eine eng umgrenzte Ausnahme vom Losgrundsatz für besonders dringliche und aus dem Infrastruktur-Sondervermögen finanzierte Großvorhaben. Diese Ausnahmeregelung wird von der BAK mit Blick auf soziale Infrastruktur kritisch gesehen. „Schulen und Kindertagesstätten – also unmittelbare Lebensräume junger Menschen – sollten von dieser Ausnahme ausgenommen bleiben“, betont Gebhard. Sie unterstreicht: „Hier muss weiterhin sichergestellt bleiben, dass unabhängige und qualifizierte Planerinnen und Planer tätig werden, um pädagogische Konzepte und gesellschaftlich-soziale Zusammenhänge angemessen zu berücksichtigen.“

Die BAK hebt hervor, dass mittelstandsfreundliche Vergabestrukturen nicht nur ökonomisch sinnvoll sind: Kleine und junge Unternehmen gelten oft als besonders innovativ und flexibel. Sie sichern Beschäftigung vor Ort, tragen wesentlich zur sozialen Stabilität bei und gewährleisten in kommunalen Bauvorhaben kurze Wege und hohe Qualität.

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