28. Mai 2026

Architektenkammer fordert fairen Abschluss des Wettbewerbsverfahrens

Die Entscheidung des Bundes, das Verfahren zum Luisenblock Ost II kurz vor der geplanten Preisgerichtssitzung am 9. und 10. Juni 2026 zu stoppen, wird von der Architektenkammer Berlin mit großer Sorge betrachtet. Die Kammer teilt damit die Kritik der Bundesarchitektenkammer und bewertet insbesondere den späten Zeitpunkt dieser Entscheidung als äußerst problematisch. 

Die Entscheidung des Bundes, das Verfahren zum Luisenblock Ost II kurz vor der geplanten Preisgerichtssitzung am 9. und 10. Juni 2026 zu stoppen, wird von der Architektenkammer Berlin mit großer Sorge betrachtet. Die Kammer teilt damit die Kritik der Bundesarchitektenkammer und bewertet insbesondere den späten Zeitpunkt dieser Entscheidung als äußerst problematisch. 

Rückblickend war das Verfahren von Beginn an von Unsicherheiten geprägt. Bereits 2009 wurde ein erster Wettbewerb durchgeführt, dessen Siegerentwurf nie umgesetzt wurde. Erst 2021 verständigten sich Bund und Land Berlin auf einen Neustart mit getrennter Entwicklung der Teilbereiche Luisenblock Ost I und II. Wiederholte Unterbrechungen und Verzögerungen über Jahre hinweg verdeutlichen, wie instabil die Rahmenbedingungen des Projekts von Anfang an waren. Zugleich entstanden durch jede Aussetzung und Verschiebung erhebliche Verfahrenskosten auf Seiten der öffentlichen Hand. 

„Die Betrachtung des gesamten Prozesses kann aus Perspektive der Planenden nicht zufriedenstellend sein. Es ist gut und richtig, dass komplexe Wettbewerbsauslobungen wie jene zum Luisenblock Ost II im Vorfeld intensiv in der Baukommission des Bundes beraten sowie die Rahmenbedingungen dort abgestimmt und bestätigt werden.“, erklärt Vorstandsmitglied Carl Herwarth von Bittenfeld. „Allerdings wurde in diesem Fall offenbar der richtige Zeitpunkt für eine politische Entscheidung verpasst. Die Konsequenzen tragen nun Dritte.“ 

Die Kammer hofft, dass dieses Verfahren nicht zu Lasten des Planungswettbewerbs als etabliertem Instrument der Qualitätsfindung und der öffentlichen Vergabe von Planungsleistungen geht. „Wettbewerbsverfahren schaffen einen wichtigen Rahmen, in dem gesellschaftliche, politische und fachliche Belange transparent und strukturiert gegeneinander abgewogen werden.“ sagt Susanne Scharabi, eine der beiden Vorsitzenden des Ausschusses Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Berlin und Vorstandsmitglied des BDA Berlin. „Gerade bei komplexen Planungsaufgaben, aber auch bei herausfordernden städtebaulichen Aufgaben, eröffnen Wettbewerbe Gestaltungsspielräume und die Möglichkeit, langfristig qualitätsvolle Stadtentwicklung zu sichern.“ 

Die Architektenkammer Berlin erwartet nun einen sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit den vorgelegten Planungen. Dazu gehören ein ordnungsgemäßer Abschluss des Wettbewerbs, eine gut vorbereitete und strukturierte Preisgerichtssitzung, im Rahmen dessen die Jury sich konsequent an der Auslobung mit der Aufgabenstellung und den definierten Beurteilungskriterien orientiert, sowie eine vollständige Ausschöpfung der ausgelobten Wettbewerbssumme gemäß den Grundsätzen der RPW. Nur so kann den eingereichten Arbeiten und dem erheblichen fachlichen wie wirtschaftlichen Aufwand der teilnehmenden Büros angemessen Rechnung getragen werden. 

zur Pressemitteilung der Bundesarchitektenkammer