20. September 2018

Änderung der Schlichtungsordnung

Die zuletzt am 18. August 2004 geänderte Schlichtungsordnung wurde überarbeitet und am 6. September 2018 von der Vertreterversammlung in novellierter Fassung beschlossen. Sie gilt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin am 21. September 2018.

Die zuletzt am 18. August 2004 geänderte Schlichtungsordnung wurde überarbeitet und am 6. September 2018 von der Vertreterversammlung in novellierter Fassung beschlossen. Dabei wurde die Schlichtungsordnung inhaltlich an die aktuellen Anforderungen und an die geänderten Gesetze angepasst. Bei den zu berücksichtigenden neuen Anforderungen handelte es sich beispielsweise um die Frage der Kostenregelung für den Fall der Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes durch die Parteien oder die neue Datenschutzgrundverordnung. Zu weiteren Anpassungen haben auch die seit 2004 erfolgten Änderungen des Architekten- und Baukammergesetzes geführt. Die geänderte Schlichtungsordnung gilt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin am 21. September 2018.

Aktuelle Informationen zum Thema Schlichtung werden demnächst im Bereich Faltblätter und Broschüren zum Download bereit stehen.