Berufsbilder und -aufgaben

Die Berufsaufgaben der Mitglieder der Architektenkammer Berlin sind im § 1 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) festgelegt. Die vier Fachrichtungen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur unterscheiden sich in ihren individuellen Leistungen und Qualitäten.

Architektin/Architekt

Architektinnen und Architekten sind Fachleute für das Planen und Bauen bei Neubau, Modernisierung sowie Umbau und Erweiterung von Gebäuden aller Art. Mit ihren Fachkenntnissen beraten und betreuen sie Bauherren bei der Umsetzung ihrer Vorstellungen. In gestalterischer, funktionaler, technischer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht und unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen entwerfen sie Konzepte und planen baureife Lösungen für die von Bauherren angestrebten Baumaßnahmen. Architektinnen und Architekten sorgen für einen reibungslosen Bauablauf, koordinieren Fachleute, kontrollieren die fachgerechte Ausführung der beauftragten Bauleistungen und die Einhaltung der Kosten.
Architektinnen und Architekten arbeiten unabhängig und vertreten stets die Interessen der Bauherren gegenüber Behörden, Firmen und anderen Beteiligten. Durch die Einbindung des Gebauten in die öffentliche Umgebung und in das städtebauliche Gefüge ist der Berufszweig außerdem der Gesellschaft verpflichtet, die Qualitäten der Städte zu sichern.

Den Titel Architektin oder Architekt darf nur führen, wer Mitglied einer Architektenkammer ist und sich damit den gesetzlich definierten Berufsaufgaben verpflichtet fühlt. Diese gesetzliche Regelung schützt den Verbraucher sowie den Berufsstand.

Innenarchitektin/Innenarchitekt

Innenarchitektinnen und Innenarchitekten sind für die Planung und die ganzheitliche Gestaltung von Innenräumen zuständig. Mit ihren Fachkenntnissen beraten und betreuen sie Bauherren bei der Umsetzung ihrer Vorstellungen. In gestalterischer, technischer, wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht entwerfen sie Konzepte für den Ausbau, Umbau und die Modernisierung von Räumen und Gebäudeteilen. Ihre Tätigkeitsfelder erstrecken sich vom Messe- und Ladenbau über den privaten Wohnungsbau bis zur Gestaltung von Ausstellungsräumen oder Verwaltungsbauten.
Dabei werden ästhetische Gesichtspunkte mit speziellen Funktionsbestimmungen sowie den individuellen Bedürfnissen der Nutzer verbunden. Eine große Rolle spielt hierbei die Auswahl von Materialien, Farben und Formen, die Einbeziehung der Belichtung und Beleuchtung, die Beachtung der Raumakustik und des Raumklimas ebenso wie ökologische Aspekte. Innenarchitektinnen und Innenarchitekten überwachen die Bauausführung und stehen in ständigem Kontakt mit den Auftraggebern und den Fachleuten aus Handwerk und Industrie.
Durch die Gestaltung öffentlicher und privater Lebens- und Erfahrungswelten ist der Berufszweig außerdem der Gesellschaft verpflichtet, eine menschenwürdige Umwelt zu schaffen, in der wir uns täglich bewegen.

Den Titel Innenarchitektin oder Innenarchitekt darf nur führen, wer Mitglied einer Architektenkammer ist und sich damit den gesetzlich definierten Berufsaufgaben verpflichtet fühlt. Diese gesetzliche Regelung schützt den Verbraucher sowie den Berufsstand.

Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt

Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sind Fachleute für das Planen und Bauen von Freiräumen und Außenanlagen. Sie gestalten private und öffentliche Freiräume und schaffen Qualitäten für alle Altersgruppen im Freien. Wie bei Architektinnen und Architekten erstreckt sich die Projektbetreuung von der Entwurfsbearbeitung bis zur Bauleitung. Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten schaffen das Pendant zur architektonisch gebauten Umwelt und tragen zum Ausgleich zwischen Technik, Kultur und Natur bei. Sie "übersetzen" die Ansprüche des Menschen an die Umwelt (Siedlungsraum, Arbeitsstätten, Verkehrswege, Sport- und Freizeitanlagen) in realisierbare und umweltverträgliche Konzepte. Ständiger Begleiter ist hierbei die Pflanze. Der Schutz der natürlichen Ressourcen, die Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Nutzbarkeit und Schönheit stellen eine weitere Aufgabe dieses Berufszweiges dar. Immer wichtiger wird es dabei, Konzepte zur Minimierung des Schadens durch Eingriffe in Natur und Landschaft zu erarbeiten und Wege aufzuzeigen, wie Eingriffe vermieden werden können. Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten leisten damit einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen, der wildwachsenden Pflanzen und der wildlebenden Tiere im besiedelten und unbesiedelten Bereich und sind damit der Gesellschaft verpflichtet.

Den Titel Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt darf nur führen, wer Mitglied einer Architektenkammer ist und sich damit den gesetzlich definierten Berufsaufgaben verpflichtet fühlt. Diese gesetzliche Regelung schützt den Verbraucher sowie den Berufsstand.

Stadtplanerin/Stadtplaner

Stadtplanerinnen und Stadtplaner sind Fachleute für städtebauliche Planungen und Entwicklungsaufgaben der Stadt-, Regional- und Landesplanung. In gestalterischer, technischer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht planen sie Stadt und Raum und entwickeln vorwiegend städtebauliche Planungen. Die Hauptarbeitsgebiete sind die kommunale Planung, die Stadterneuerung, die Projektentwicklungsplanung und die Stadtforschung.
In der kommunalen Planung liegen die Tätigkeitsschwerpunkte in der Erarbeitung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, Stadtumbaukonzepten und städtebaulichen Rahmenplänen. Weitere Aufgabengebiete sind die Erarbeitung von Blockkonzepten, Standortuntersuchungen, städtebaulichen Programmplanungen, die städtebauliche Denkmalpflege, die Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerbsverfahren und andere. In der Stadterneuerung werden vorbereitende Untersuchungen sowie Sanierungskonzepte und -pläne erstellt. Darüber hinaus übernehmen Stadtplanerinnen und Stadtplaner Sanierungsberatungen, Sanierungsdurchführungen und Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit. In der Projektentwicklungsplanung erarbeitet der Berufszweig Tragfähigkeitsuntersuchungen, städtebauliche Entwicklungskonzepte und städtebauliche Entwürfe für öffentliche und private Auftraggeber. Weiterhin übernimmt er Aufgaben der Projektsteuerung.
Stadtplanerinnen und Stadtplaner sorgen in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Auftraggeber für die räumliche Integration von Bauvorhaben und für eine sozial verträgliche städtebauliche Entwicklung. Sie entwickeln und gestalten unsere Umwelt und sind damit der Gesellschaft verpflichtet.

Den Titel Stadtplanerin oder Stadtplaner darf nur führen, wer Mitglied einer Architektenkammer ist und sich damit den gesetzlich definierten Berufsaufgaben verpflichtet fühlt. Diese gesetzliche Regelung schützt den Verbraucher sowie den Berufsstand.




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