Der Vorstand der Architektenkammer Berlin wird durch die Vertreterversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Er besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten, zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten sowie mindestens vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Präsidentin oder der Präsident und eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident sind aus den Reihen der Mitglieder zu wählen, die als freischaffend eingetragen sind. Die andere Vizepräsidentin oder der andere Vizepräsident wird aus den Reihen der beamteten oder angestellten Mitglieder gewählt. Alle Fachrichtungen und Beschäftigungsarten sind unter den Mitgliedern vertreten. Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer.
Am 5. Juni 2025 hat die 12. Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin bei ihrer konstituierenden Sitzung aus ihren Reihen einen neuen siebenköpfigen Vorstand gewählt.
Der neu gewählte Vorstand der Architektenkammer Berlin setzt sich zusammen aus:
Präsident
Prof. Eike Roswag-Klinge, freischaffender Architekt
Vizepräsidentinnen
Marina Kuck, angestellte Architektin
Wiebke Ahues, freischaffende Architektin
Weitere Vorstandsmitglieder
Elke Hobmeyr, freischaffende Innenarchitektin
Eike Richter, freischaffender Landschaftsarchitekt
Carl Herwarth von Bittenfeld, freischaffender Stadtplaner
Slavis Poczebutas, freischaffender Architekt