Der Vorstand der Architektenkammer Berlin wird durch die Vertreterversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Er besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten, zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten sowie mindestens vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Präsidentin oder der Präsident und eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident sind aus den Reihen der Mitglieder zu wählen, die als freischaffend eingetragen sind. Die andere Vizepräsidentin oder der andere Vizepräsident wird aus den Reihen der beamteten oder angestellten Mitglieder gewählt. Alle Fachrichtungen und Beschäftigungsarten sind unter den Mitgliedern vertreten. Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer.
Am 27. April 2017 hat die zehnte Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin bei ihrer konstituierenden Sitzung aus ihren Reihen einen neuen Vorstand gewählt.