Diskriminierung am Arbeitsplatz – Anlaufstellen

 

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat in Deutschland im Jahr 2006 ein Gesetz in Kraft, das den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Bereich des Arbeitslebens und in Teilen des Zivilrechts regelt.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine fachlich unabhängige Anlaufstelle beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Jeder Mensch kann sich sie wenden und sich beraten lassen.

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Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Die Berliner Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) hilft Personen, sich gegen Diskriminierung zu wehren, berät Sie gerne zum weiteren Vorgehen und unterstützt Sie, geeignete Beratungsstellen im Land Berlin zu finden.

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