Inhalt und Reichweite der Haftung bei der Objektüberwachung

Termin

Donnerstag, 22. Juni 2017, 17.00 bis 20.00 Uhr

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architektinnen und Architekten, die Leistungen der Objektüberwachung (Leistungsphase 8) übernehmen.

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Lernziel

Das Seminar vermittelt den Teilnehmenden einen aktuellen Überblick über die weitreichenden rechtlichen Anforderungen an die Objektüberwachung.

Inhalt

Mit der Übertragung der Objektüberwachung übernimmt eine Architektin oder ein Architekt weitreichende vertragliche Verpflichtungen. So haben sie beispielsweise dafür Sorge zu tragen, dass die vom Bauunternehmen erbrachte Werkleistung ohne Mängel entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen ausgeführt wird. Darüber hinaus müssen sie insbesondere für eine ordnungsgemäße Nachtrags- und Rechnungsprüfung sorgen. Eine Analyse der aktuellen Rechtsprechung zeigt, dass die Haftungsrisiken weitreichend sind. Regelmäßig wird der Objektüberwachende etwa bei auftretenden Mängeln am Bauwerk neben dem ausführenden Unternehmen vom Auftraggebenden in Anspruch genommen.

Im Rahmen des Seminars lernen die Teilnehmenden die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung zur Haftung bei Übernahme der Objektüberwachung kennen. Schwerpunkte hierbei: das Vorliegen einer mangelhaften Bauleistung, die Nachtrags- und Rechnungsprüfung, die Abnahme sowie die Einhaltung von Terminen. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele und Fallbesprechungen stellt das Seminar die maßgeblichen vertraglichen Pflichten bei Übernahme der Objektüberwachung dar und weist auf die entscheidenden Risiken hin.

Inhalte:
- vertragliche Leistungspflichten im Rahmen der Objektüberwachung
- Voraussetzungen, Inhalte und Grenzen der Haftung insbesondere bei Baumängeln
- Rechnungs- und Nachtragsprüfung
- Abnahme und Einhaltung von Terminen

Referentinnen und Referenten

Dr. Andreas Damm, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Gebühr

Mitglieder
40,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
40,00 Euro
Gäste
80,00 Euro