Nachtrag bei der Planung – Durchsetzung eigener Nachtragsforderungen im Projektmanagement
DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT

Termin

Donnerstag, 1. Juni 2023, 16.00 bis 19.30 Uhr

Unterrichtseinheiten: 4

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich vor allem an Projektleitende sowie Inhaberinnen und Inhaber von Planungsbüros. Es ist aber auch interessant für Personen, die Auftraggebende vertreten.

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Themengebiet (Absolventinnen und Absolventen)

Privates Baurecht

Lernziel

Das Seminar befähigt die Teilnehmenden zur besseren Wahrnehmung und Durchsetzung von Planungsnachträgen.

Inhalt

Im Seminar geht es um die Durchsetzung von eigenen Nachtragsforderungen und die Absicherung gegen Haftung bei unscharfen und anpassungsbedürftigen Planungsaufgaben. Die seit 2018 geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen des BGB enthalten nicht nur neue Leitbilder und inhaltliche Regelungen, sondern vor allem Verfahrensregelungen und Instrumente zur Klärung und Durchsetzung von Nachträgen. Sie müssen deshalb vor allem auch beim Projekt- und Vertragsmanagement umgesetzt werden.

Mittlerweile liegen dazu erste praktische Erfahrungen vor. Der vergütungsrechtliche Freiraum seit der HOAI 2021 und die 2022 höchstrichterlich geklärte vergütungsrechtliche Lage für sogenannte Altfälle (Verträge vor 2021) bieten Verhandlungspotential. Nachtragskonstellationen sind regelmäßig die Schnittstelle, an der sich klärt, welche Mitwirkungsobliegenheiten die Auftraggebenden haben und welche Pflichten die Planenden. Das ist entscheidend für die Haftung und Haftungsvermeidung.

Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Rechtslage unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Praxis. Der Referent erläutert die erforderlichen Umsetzungen und Anpassungen im Projektmanagement der Planenden.

Inhalte:
Rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen bei der Planung
- Planende als Werkunternehmer_innen: Leistungserfolg und Vorleistungspflicht
- Planende als Sachverwalter_innen: Beratungs- und Aufklärungspflichten
- Prozesscharakter, fehlende gegenständliche Verwirklichung der Planungstätigkeit bis zu deren Abschluss
- gesetzliche Anordnungsrechte der Auftraggebenden, Voraussetzungen und Folgen, vertragliche Anpassungen
- Anwendung der HOAI bei Nachtragssachverhalten

Vertragsrechtliche Lösungsansätze
- Konkretisierung / Strukturierung von Leistungsbeschreibungen
- Definition von Vorbedingungen und Grundlagen
- Verfahrensregelungen zur vertraglichen Konkretisierung der Pflichten
- Regelungen zum Umgang mit Zusatzleistungen und
- Änderungsanordnungen und deren Zulässigkeit
- Mitwirkungspflichten der Auftraggebenden?

Vertragsmanagement / Projektmanagement
- Prüfung von Vorplanungen, Nebenplanungen
- Reduzierung des Vorleistungsrisikos
- Dokumentation, Erläuterung und Geltendmachung von Nachtragssachverhalten
- Notwendigkeit von Vertragsanpassungen und deren Durchsetzung
- potentielle Vertragsreduzierungen, Teilkündigungen
- Strategien zur Durchsetzung der Honorare für Nachträge

Referentinnen und Referenten

Michael Lenke, Rechtsanwalt, Mediator, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, MOCK Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin

Gebühr

Mitglieder
70,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
70,00 Euro
Gäste
140,00 Euro

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