Dieses Online-Seminar müssen wir leider absagen: Neue Technische Regeln – ein Update

Termin

Mittwoch, 16. Juni 2021, 9.00 bis 16.30 Uhr - Das Seminar müssen wir leider absagen.

Unterrichtseinheiten: 8

Ort

Online-Seminar

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich vor allem an die bereits als Sachverständige tätigen Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure, ist aber auch interessant für alle, die eine Tätigkeit als Sachverständige anstreben. Daneben ist es hilfreich für alle, die sich mit den anerkannten Regeln der Technik ständig auseinandersetzen. Es dient der Auffrischung und Aktualisierung der im Lehrgang und in der Berufspraxis erworbenen Sachkunde.

Lernziel

Am Ende des Seminars kennen die Teilnehmenden den Unterschied zwischen den bisherigen Regelungen bestimmter Sachverhalte und den zukünftig zu beachtenden anerkannten Regeln der Technik.

Inhalt

Diese Fortbildung ist gemäß § 11 Abs. 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz als Bildungsveranstaltung anerkannt (gültig bis 16.6.2023).

Das Seminar ist ein Vertiefungsseminar über die aktuellen Veränderungen in den Regelwerken sowie in der für die Berufspraxis von Sachverständigen relevanten Rechtsprechung (Basiswissen wird vorausgesetzt).

Die anerkannten Regeln der Technik ändern sich fortlaufend, ohne dass dies in der Fachwelt vollumfänglich bekannt ist. Einerseits führt der Bedarf an der Harmonisierung von EU-Normen zu umfangreichen Einschnitten in das Deutsche Normenwerk, andererseits existieren neben der Normung vielfältige weitere Fachregeln und Richtlinien von Berufsverbänden, die es bei der Beurteilung von Baumängeln und Schäden an Gebäuden zu beachten gilt. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt daher in der Vorstellung neuerer Regelwerke und den Hinweisen darauf, wie sich Sachverständige diesbezüglich auf dem Laufenden halten können.

Aber auch aktuelle Gerichtsentscheidungen bieten Hinweise darauf, wie die Gerichte bestimmte Sachverhalte des Bauwesens und der Sachverständigentätigkeit aus rechtlicher Sicht gegenwärtig würdigen und von früheren Standpunkten abweichen. Die Kenntnis dieser rechtlichen Würdigung hilft den technischen Sachverständigen bei wichtigen Entscheidungen. Etwa, welche Vorbereitungen und Maßnahmen bei der Erstattung von Sachverständigengutachten zu treffen sind, damit diese im Ergebnis möglichst nicht angreifbar sind und den Parteien sowie dem Gericht eine optimale Hilfestellung im Verfahren bieten können.

Die Teilnehmenden lernen darüber hinaus aktuelle Schadensfälle aus der Praxis kennen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf solchen Themen, die in der jüngeren Vergangenheit als besonders schadensträchtig hervorgetreten sind oder die richtungsweisenden Charakter für zukünftige Schadensfälle haben dürften.

Der Referent spricht auch aktuelle Entwicklungen an, die Einfluss auf die künftige Tätigkeit von Sachverständigen auf dem Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ haben werden.

Das Seminar behandelt drei Aspekte:

1. Fortschreibung der Regelwerke und Neuerungen
2. Aktuelle Gerichtsentscheidungen und deren Auswirkungen auf die Sachverständigentätigkeit
3. Aktuelle Fallbeispiele aus der Praxis

Darüber hinaus haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, anhand eigener Fallbeispiele Lösungswege gemeinsam im Dialog zu erarbeiten. Diese müssen dem Referenten vorher eingereicht werden.


Referentinnen und Referenten

Dipl.-Ing. Gunter Hankammer, Beratender Ingenieur und ö.b.u.v. Sachverständiger, Hamburg

Gebühr

Mitglieder
165,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
165,00 Euro
Gäste
330,00 Euro