• Wann liegt rechtlich gesprochen ein Mangel vor?
• Wie geht man damit als Objektüberwacher in der Phase vor und in der Phase nach der Abnahme um?
• Was muss man als Objektüberwacher zur Vorbereitung und Durchführung der Abnahmen wissen? Welche Formalien gibt es? Welche inhaltlichen Fehler sollte man vermeiden?
• Welche Wege gibt es, Streit über Mängel zeit- und kostensparend zu klären?
• Was muss man zu Gewährleistungsfristen, Mängelrügen, Endbegehungen und Mängeldokumentation wissen?
• Wie verhält sich die Haftung des ausführenden Unternehmens zur Haftung des bauüberwachenden Architekten?
Das Seminar entspricht dem Fortbildungsgebiet: Recht (privates Baurecht)
Anmeldung:
Link zum Anmeldeformular
https://www.ak-brandenburg.de/sites/default/files/WB_Anmeldeformular.pdf
Dr. Benjamin Tschida, Rechtsanwalt in der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin