Termin
Donnerstag, 6. Oktober 2022, 16.00 bis 18.45 Uhr
Unterrichtseinheiten: 3
Ort
Online-Seminar
Zielgruppe
Das Seminar betrifft die Honorierung der Leistungen, die unter die HOAI fallen. Es richtet sich damit an alle Architektinnen und Architekten, auch im Bereich Innenarchitektur sowie Stadt- und Landschaftsplanung.
Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.
Themengebiet (Absolventinnen und Absolventen)
Privates Baurecht
Lernziel
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die wichtigsten Regelungen der HOAI 2021. Sie lernen darüber hinaus wichtige Handlungsmöglichkeiten für die Praxis kennen.
Inhalt
Am 1.1.2021 ist die neue HOAI 2021 in Kraft getreten. Wie ist sie in der Praxis angekommen? Das Seminar gibt einen Überblick, was zu beachten ist, wenn Architektenverträge verhandelt, abgeschlossen, durchgeführt und abgerechnet werden. Es zeichnet sich zum Beispiel ab, dass projektbezogene Leistungsbeschreibungen und kostenunabhängige Honorare an Bedeutung gewinnen.
Für die Abrechnung der bis Ende 2020 geschlossenen „Altverträge“ ergeben sich wichtige Fragen aus dem BGH-Urteil vom 2.6.2022 sowie den EuGH-Urteilen vom 18.1.2022 und 4.7.2019. Hiernach sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI (bis zur Fassung von 2013) zwar europarechtswidrig, sind aber zwischen Privaten von den deutschen Gerichten noch anzuwenden. Dies wirkt sich für Architektinnen und Architekten günstig auf zahlreiche laufende Honorarprozesse und künftige Abrechnungen aus. Das Seminar zeigt wichtige Handlungsmöglichkeiten für die Praxis auf.
Inhalte:
neue HOAI 2021
- Was ist bei Abschluss von Architektenverträgen zu beachten?
- Bedeutung projektbezogener Leistungen und kostenunabhängiger Honorare
- bis Ende 2020 geschlossene „Altverträge“
- rechtliche Grundlagen
Referentinnen und Referenten
Dr. Ralf Averhaus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin