Update Architektenrecht – Verträge und Honorare

Termin

Donnerstag, 6. Oktober 2022, 16.00 bis 18.45 Uhr

Unterrichtseinheiten: 3

Ort

Online-Seminar

Zielgruppe

Das Seminar betrifft die Honorierung der Leistungen, die unter die HOAI fallen. Es richtet sich damit an alle Architektinnen und Architekten, auch im Bereich Innenarchitektur sowie Stadt- und Landschaftsplanung.

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Themengebiet (Absolventinnen und Absolventen)

Privates Baurecht

Lernziel

Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die wichtigsten Regelungen der HOAI 2021. Sie lernen darüber hinaus wichtige Handlungsmöglichkeiten für die Praxis kennen.

Inhalt

Am 1.1.2021 ist die neue HOAI 2021 in Kraft getreten. Wie ist sie in der Praxis angekommen? Das Seminar gibt einen Überblick, was zu beachten ist, wenn Architektenverträge verhandelt, abgeschlossen, durchgeführt und abgerechnet werden. Es zeichnet sich zum Beispiel ab, dass projektbezogene Leistungsbeschreibungen und kostenunabhängige Honorare an Bedeutung gewinnen.

Für die Abrechnung der bis Ende 2020 geschlossenen „Altverträge“ ergeben sich wichtige Fragen aus dem BGH-Urteil vom 2.6.2022 sowie den EuGH-Urteilen vom 18.1.2022 und 4.7.2019. Hiernach sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI (bis zur Fassung von 2013) zwar europarechtswidrig, sind aber zwischen Privaten von den deutschen Gerichten noch anzuwenden. Dies wirkt sich für Architektinnen und Architekten günstig auf zahlreiche laufende Honorarprozesse und künftige Abrechnungen aus. Das Seminar zeigt wichtige Handlungsmöglichkeiten für die Praxis auf.


Inhalte:
neue HOAI 2021
- Was ist bei Abschluss von Architektenverträgen zu beachten?
- Bedeutung projektbezogener Leistungen und kostenunabhängiger Honorare
- bis Ende 2020 geschlossene „Altverträge“
- rechtliche Grundlagen

Referentinnen und Referenten

Dr. Ralf Averhaus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin

Gebühr

Mitglieder
60,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
60,00 Euro
Gäste
120,00 Euro