Planung von Arbeitsstätten unter Berücksichtigung des Arbeitsstätten- und Baurechts
DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT

Termin

Samstag, 11. Dezember 2021, 9.00 bis 17.00 Uhr

Unterrichtseinheiten: 8

Ort

Online-Seminar

Zielgruppe

Der Workshop richtet sich vor allem an Architektinnen und Architekten von Gebäuden, die für eine Nutzung als Arbeitsstätte vorgesehen sind. Er ist auch geeignet für Verantwortliche der Immobilienwirtschaft, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit der Errichtung solcher Gebäude steht.

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Themengebiet (Absolventinnen und Absolventen)

Öffentliches Baurecht

Lernziel

Die Teilnehmenden erkennen die Bedeutung der Arbeitsstättenverordnung für den Entwurf von Gebäuden, die für eine Nutzung als Arbeitsstätten vorgesehen sind. Das versetzt sie in die Lage, bereits in der Entwurfsphase Fehler und Probleme zu vermeiden, die sich aus der Nichtberücksichtigung der Anforderungen des Arbeitsstättenrechts für die Nutzung als Arbeitsstätte ergeben können. Aus der Darstellung und Diskussion einschlägiger Gerichtsurteile sowie von Praxisbeispielen beziehen die Teilnehmenden ein erhöhtes Problembewusstsein und Sicherheit für die planerische Arbeit.

Inhalt

Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen für die Errichtung sowie für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Dieser umfasst zum einen eine Darstellung des Normensystems, zum anderen eine Information über zum Teil nicht übereinstimmende Anforderungen von Arbeitsstätten- und Bauordnungsrecht. Dazu zählt etwa die Ausführung von Schutzmaßnahmen gegen Absturz oder zur Gestaltung von Verkehrs- und Fluchtwegen.

Die Referentinnen und Referenten stellen die Anforderungen an Beleuchtung, Belüftung und Raumtemperatur in Arbeitsräumen, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräumen dar. Ein weiteres Thema sind Raumabmessungen unter besonderer Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten, wie zum Beispiel Büroräume für Bildschirmarbeitsplätze oder Telearbeitsplätze. Die Teilnehmenden lernen anhand von Fallbeispielen und der Auswertung von Gerichtsurteilen praxisnah die Schnittstellen zum Bauordnungsrecht kennen. Sie erfahren, wie sich Probleme durch frühzeitige Berücksichtigung in der Planung vermeiden lassen.

Inhalte:
- rechtliche Grundlagen: europäische Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung
- Konkretisierung der Anforderungen der Verordnung durch Technische Regeln für Arbeitsstätten
- Aufgaben des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) bei der Normsetzung
- Bedeutung des technischen Regelwerks für Arbeitgeberin/Arbeitgeber
- Überblick über das bestehende Regelwerk
- Verhältnis von Arbeitsstätten- und Bauordnungsrecht: rechtliche Einordnung und praktische Probleme
- Fallbeispiele aus den Bereichen Mindestbreite von Flucht- und Rettungswegen, Aufschlagrichtung von Notausgangstüren, Gestaltung von notwendigen Treppen und Verkehrswegen, Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile
- Anforderungen an Beleuchtung und Sichtverbindung nach außen
- Anforderungen an die Ausgestaltung von Verkehrs- und Fluchtwegen, an die Öffnungsrichtung von Türen im Verlauf und am Ende von Fluchtwegen, an die Gestaltung von Treppen und Absturzeinrichtungen
-Anforderungen an Raumabmessungen, Lüftung, Raumklima, Bildschirmarbeitsplätze, Telearbeitsplätze

Referenten:
Ernst-Friedrich Pernack,
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV), Referatsleiter „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Produktsicherheit“, Brandenburg

Dipl.-Ing. Roman Jakobiak,
freischaffender Architekt, daylighting.de UG, Berlin

Dr. Kersten Bux,
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Fachgebiet Arbeitsstätten und Klima am Arbeitsplatz, Dresden

Referentinnen und Referenten

verschiedene Dozenten

Gebühr

Mitglieder
140,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
140,00 Euro
Gäste
280,00 Euro

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