Urheberrecht für Architektinnen und Architekten
DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT

Termin

Montag, 27. August 2018, 17.00 bis 20.15 Uhr (4 UE)

Unterrichtseinheiten: 4

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architektinnen und Architekten mit Interesse für urheberrechtliche Fragen in ihrem Tätigkeitsfeld.

Lernziel

Den Teilnehmenden soll ein praktisch anwendbares Grundlagenwissen zu den im beruflichen Alltag von Architekten typischerweise auftretenden urheberrechtlichen Fragen und deren Lösungsmöglichkeiten vermittelt werden. Gleichzeitig soll ihr Problembewusstsein für diese im digitalen Zeitalter hochkomplexe und sich schnell weiterentwickelnde Materie geschärft werden.

Inhalt

Urheberrechtliche Fragen drängen im digitalen Zeitalter zunehmend ins gesellschaftliche Bewusstsein – und in das der Architektinnen und Architekten. Als gestaltend und kreativ Tätige sind Architekten von dieser Rechtsmaterie allerdings seit jeher in vielfältiger und besonderer Weise betroffen. Doch ist die Beziehung zwischen Urheberrecht und Architektur kompliziert. Das beginnt schon mit der Frage, wann architektonische Leistungen überhaupt vom Urheberrecht geschützt sind. Denn nicht jedes Gebäude, nicht jeder Entwurf genießt Urheberrechtschutz. Darüber hinaus gibt es im Bereich Bauen und Architektur vielfältige urheberrechtliche Konflikte. Dies zeigt sich etwa, wenn beim Umbau von Bauwerken die Interessen von Architekt und Eigentümer unversöhnlich aufeinandertreffen. Allgemein herrscht bei der Frage, wer im Verhältnis von Architekt und Bauherr welche Nutzungsbefugnisse hinsichtlich der urheberrechtlich geschützten architektonischen Leistungen hat, oft Unklarheit. Auch das Verhältnis der beteiligten Miturheber eines Bauwerks oder Entwurfs untereinander birgt erhebliches Streitpotential. In Bauverträgen finden die urheberrechtlichen Fragen leider noch immer oft keine ausreichende Beachtung. Schließlich ist zu beachten, dass die Rechte des Urhebers an seinem Werk bestimmten gesetzlichen Schranken unterliegen, nicht immer muss er um Erlaubnis gebeten werden. Alle diese Fragen sollen praxisbezogen behandelt werden, um die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, urheberrechtliche Probleme in ihrem beruflichen Alltag zu erkennen und sinnvoll zu handhaben.

Inhalte:
- Was ist urheberrechtlich geschützt – der urheberrechtliche Werkbegriff und seine Anwendung auf Gebäude, Gestaltungen, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen etc.
- Wer ist Urheber oder Miturheber des Bauwerks?
- Rechte des Architekten als Urheber (Namensnennungsrecht, Änderungsschutz, Nutzungsrechte etc.) und deren Durchsetzung.
- Vertragsgestaltung/Urheberrechtsklauseln – was sollte man im Verhältnis zu Mitarbeitern/Partnern und was im Verhältnis zum Bauherrn wie regeln?
- Konflikt und Ausgleich zwischen Urheber- und Eigentümerinteressen beim Umbau eines Bauwerks
- Die urheberrechtlichen Schranken – was darf man, ohne den Urheber zu fragen?

Referentinnen und Referenten

Dr. Christine Danziger, Rechtsanwältin

Gebühr

Mitglieder
40,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
40,00 Euro
Gäste
80,00 Euro

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