Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung
Liste der Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung der Architektenkammer Berlin
anerkannt durch die Architektenkammer Berlin bzw. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Liste der Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung in Berlin und Brandenburg
anerkannt durch die Architektenkammer Berlin bzw. Baukammer Berlin oder andere Institutionen.
Anerkennungsverfahren
Seit dem 1. Oktober 2010 ist die Architektenkammer Berlin Anerkennungsbehörde nach § 6 Abs. 1 EnEV-DV Bln.
Das Anerkennungsverfahren wird wie folgt durchgeführt:
Nach Antragstellung und Einreichen der erforderlichen Nachweise sowie Einzahlung der Gebühren erfolgt die oben genannte Prüfung zur Erstellung eines Fachgutachtens zur Anerkennung als Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer. Diese wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr IV D14 als Fachgutachtenstelle benannt. Nach Vorliegen des Fachgutachtens kann die Anerkennung und Eintragung durch die Architektenkammer Berlin erfolgen.
Der nächste Prüfungstermin (schriftlich) findet vorraussichtlich am 7. Mai 2012 bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer statt. Personen, die sich als Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung anerkennen lassen wollen, können sich bei der Architektenkammer Berlin informieren (Ansprechpersonen Ilona Seeber, Telefonnummer (030) 29 33 07-31 oder Katrin Gralki, Telefonnummer (030) 29 33 07-14).
Erforderliche Unterlagen:
Weitere Informationen zum Prüfungsverfahren erhalten Sie auf der Homepage der Brandenburgischen Ingenieurkammer unter und über den zuständigen Sachbearbeiter für den Fachausschuss, Herrn Engels, unter der Telefon-Nr.: (0331) 743 18 14.
Brandenburgische Prüfsachverständigenverordnung (BbgPrüfSV)
Brandenburgische Baugebührenordnung (BgbBauGebO)

Seit Januar 2009 veröffentlichen wir den Regionalteil Berlin bereits vor Erscheinen der gedruckten Version im Internet.